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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0301/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Alternativantrag zur Drucksache 0296/2023 "Anpassung der Nr. 2.3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Ratsfraktionen"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 16, 2023
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sommerpause 2023 einen neuen Entwurf für eine Anpassung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Ratsfraktionen vorzulegen, der vorsieht, dass die Fraktionsmitarbeitenden eindeutig Beschäftigte der Landeshauptstadt Kiel sind.
Dabei sollen die Fraktionen die Möglichkeit haben, die Funktionen initial eigenverantwortlich zu besetzen.
Nachfolgende Neu- bzw. Umbesetzungen, die ihre Ursache nicht im Ausscheiden von Fraktionsbeschäftigten aus dem städtischen Dienstverhältnis haben, sollen dann aber nur mit bereits Beschäftigten der Landeshauptstadt Kiel möglich sein.
Letzteres soll auch dann gelten, wenn sich mit Beginn einer neuen Wahlperiode aus Mitgliedern einer namensgebenden Partei, die auch zuvor bereits in der Ratsversammlung durch eine Fraktion vertreten war, eine Fraktion bildet oder eine Personenidentität von mehr als 50 % zwischen einer Fraktion einer abgelaufenen Wahlperiode und einer neuen Fraktion besteht.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die von der Verwaltung vorgelegte Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Ratsfraktionen schafft weder mehr Sicherheit und Klarheit für die Beschäftigten der Ratsfraktionen, noch erfüllt sie den Anspruch nach mehr Rechtssicherheit.
Das Arbeitsgericht Kiel z.B. stellt in der Begründung zu seiner Verfügung vom 13.09.2013 (Aktenzeichen: 5 Ca 1093 b/13) fest: „In der Kommentierung zur Gemeindeordnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Fraktionsbildung nur für die Dauer der jeweiligen Kommunalwahlperiode erfolgt. Eine Rechtsnachfolge für die mit Ablauf der Wahlperiode aufgelöste Fraktion findet nicht statt (Nds. OVG, DÖV 2009, S. 684, vgl. Bülow/Erps/Schliesky/von Allwörden Kommunalverfassungsrecht Schleswig-Holstein Bd. 1, § 32 a Rn 9)“.
Dessen ungeachtet eine Rechtsnachfolge von Ratsfraktionen über die Geschäftsordnungen der Ratsfraktionen und die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Ratsfraktionen der Landeshauptstadt Kiel zu konstruieren, wie es im Entwurf der Verwaltung geschieht, ist keinesfalls rechtssicher.
Die 30tägige Frist, die der Entwurf der Verwaltung für die Entscheidung über die Rechtsnachfolge einräumt, bedeutet im Extremfall, dass eine neu gebildete Fraktion die Beschäftigten der alten Fraktion die ersten 29 Tage der Wahlzeit für sich arbeiten lassen kann, um am 30. Tag dann zu entscheiden, die Rechtsnachfolge doch nicht anzutreten, so dass sie auch die Beschäftigten nicht übernehmen müsste. Auch das ist mit deutschem Recht und der gängigen Rechtsprechung nur schwer vereinbar.
Und auch der Versuch, die Fraktionen als eigenständige Idealvereine und alleinige Vertragspartnerinnen ihrer Beschäftigten auf die Anwendung eines Tarifvertrages zu verpflichten und ihnen andere konkrete Vorschriften für die Arbeitsverhältnisse zu machen, wie es im Entwurf der Verwaltung vorgesehen ist, ist rechtlich höchst unsicher.
Zu guter Letzt werden auch keine der offenen Fragen zu möglichen Haftungsrisiken für die Fraktionsvorsitzenden bzw. die Fraktionsvorstände, die sich aus den Arbeitsverhältnissen ergeben könnten, durch den Entwurf der Verwaltung geklärt.
Deshalb ist ein neuer Entwurf der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Ratsfraktionen notwendig.
gez. Ratsherr Burkhardt Gernhuber
Ratsfraktion DIE LINKE