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Antrag der Verwaltung - 0302/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkregelung am Falckensteiner Strand
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 17.03.2023
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Mar 30, 2023
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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Apr 4, 2023
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Antrag
Antrag:
- Dem Ziel, die saisonale Bewirtschaftung der Parkflächen P1, Antennenfeld und straßenbegleitend im Falckensteiner Strand und im Deichweg am Falckensteiner Strand bis zur Umsetzung des Mobilitätskonzepts zur Erschließung des Gewerbe- und Industriegebiet Friedrichsort („StrandOrt Kiel“) fortzuführen, wird zugestimmt.
- Für die Bewirtschaftung der vorgenannten Flächen werden Parkscheinautomaten aufgestellt und durchgehend in den Monaten Mai bis einschließlich September betrieben. Die Parkgebührenverordnung wird in Kürze entsprechend angepasst.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Im Bereich des Falckensteiner Strandes wurden ab der letzten Badesaison einzelne Parkflächen wieder bewirtschaftet und Parkgebühren an besucher*innenstarken Tagen eingeführt sowie Zufahrtskontrollen durchgeführt (Drs. 0429/2022). Rückblickend ist festzustellen, dass die getroffenen Regelungen sowohl personal- als auch kostenintensiv waren. Die Ausgaben für die Anmietung von Parkflächen von Dritten und den Sicherheitsdienst beliefen sich auf ca. 100.000 €, denen 58.500 € Einnahmen aus Parkgebühren gegenüberstanden. Im Zeitraum Mai bis September 2022 wurden durch die Verkehrsüberwachung an 49 Tagen Kontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden 135 Verstöße mit Bußgeldforderungen in Höhe von 5.500 € geahndet.
Vor dem Hintergrund plant die Verwaltung nunmehr die Bewirtschaftung der Parkflächen ab der Badesaison anzupassen:
- Auf den zu bewirtschafteten Flächen im Deichweg, im Falckensteiner Strand, dem Antennenfeld sowie dem Parkplatz P1 ist vorgesehen, Parkscheinautomaten (PSA) aufzustellen und saisonal zu bedienen. Hierfür fallen einmalig Kosten für Parkscheinautomaten inklusive Einbau und Beschilderung in Höhe von ca. 160.000 € an sowie jährlich ca. 20.000 € für Betrieb und Unterhaltung.
- Für die Inanspruchnahme des Antennenfelds und des Deichwegs ist Voraussetzung, Vereinbarungen mit den jeweiligen Eigentümer*innen der Flächen zu schließen. Entsprechende Verhandlungen werden derzeit geführt.
- Die Bewirtschaftung soll täglich in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September eines jeden Jahres erfolgen. Für die vorgenannten Parkflächen, auf denen etwa 1.000 Parkplätze zur Verfügung stehen, werden Gebühren i.H.v. 2,00 € pro Tag (von 10.00 bis 16.00 Uhr) erhoben. Dies ist im Vergleich zu den im Umland befindlichen Ostseeanrainerkommunen ein niedriger Gebührensatz. Die Gebühren können an den PSA sowohl mit Bargeld als auch kontaktlos bezahlt werden.
- Die Behelfsparkplätze P2 und P3 werden weiterhin nicht bewirtschaftet. P3 steht aber in Ausnahmefällen als Ausweichfläche zur Verfügung. P2 hingegen ist aufgrund einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung als Parkplatz nicht mehr verfügbar.
Verkehrslenkende Maßnahmen und Verkehrsüberwachung
Die Befahrung des Deichwegs sowie die Nutzung für den ruhenden Verkehr erfordert nach den Erfahrungen der letzten Jahre und unter den derzeitigen Rahmenbedingungen insbesondere an besucher*innenstarken Tagen weiterhin eine Zufahrtskontrolle und ggf. Zufahrtsbegrenzung durch einen Sicherheitsdienst, um Verkehrschaos und Blockaden der Rettungswege vorzubeugen. Der Umfang der möglichen Einsatztage richtet sich nach Haupt- oder Nebensaison. Im Mai, Juni und September sind Kontrollen an Wochenenden (Freitag bis Sonntag von 12.00 bis 18.00 Uhr) und in der Hauptsaison (Juli und August) an allen Tagen möglich.
Grundsätzlich ist es jedoch Ziel, unterstützt durch klar definierte Parkflächen im Deichweg und der entsprechenden Beschilderung, auf Zufahrtskontrollen und ggf. Zufahrtsbegrenzungen zu verzichten und lediglich durch regelmäßige Kontrollen städtischer Mitarbeiter*innen die Parksituation zu überwachen. Sollte sich zeigen, dass die o.g. Maßnahmen allein nicht ausreichen, wird die Verwaltung die Einrichtung einer Wendemöglichkeit an der südlichen Zuwegung des Antennenfeldes zur Erleichterung des Verkehrsflusses im Deichweg vorsehen. Um Suchverkehre auch auf den Parkplätzen zu reduzieren, könnten mittelfristig außerdem Parkplatzanzeigen zum Einsatz kommen, die den Parkplatzsuchenden anzeigen, ob noch Plätze frei sind.
Perspektivisch wird aber im Wesentlichen die Umsetzung des in Drs. 0413/2022 beschlossenen Mobilitätskonzepts zur Erschließung des Gewerbe- und Industriegebiet Friedrichsort („StrandOrt Kiel“) positiven Einfluss auf die Erschließung und Erreichbarkeit im Strandbereich haben. Ziel dieser Erschließung ist es, eine optimierte Strandroute für den ÖPNV und den Fuß- und Radverkehr für die Strandbesucher*innen herzustellen. Langfristig soll durch attraktive Angebote ein Wechsel von MIV auf ÖPNV oder Fahrrad bewirkt werden. Daneben ist die Ordnung des ruhenden Verkehrs mit u.a. vorgesehenen Parkpaletten Gegenstand des Konzepts, so dass am Strand Parkende auf den StrandOrt umgelenkt werden und dem o.g. Ziel mit Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen Rechnung getragen wird.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
