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Antrag KAG - 0316/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Eigenanteile der Träger bei Teilnahme am Landesprogramm Sprach-Kita
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag KAG
- Federführend:
- Büro des Stadtpräsidenten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Apr 5, 2023
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May 3, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Sowohl am 02.11.2022 als auch am 01.02.2023 wurde im Jugendhilfeausschuss über die Beendigung des Bundesprogramms Sprach-Kita zum 30.06.2023 und die Aufnahme des Landesprogramms Sprach-Kita aus Fördermitteln des Landes zum 01.07.2023, informiert.
Landesweit sollen 230 Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe der Fördermittel eine zusätzliche Fachkraft mit 19,5 Std./ Woche in der Entgeltgruppe 8b des TVöD oder vergleichbar einzustellen. Die Anerkennung als Sprach-Kita erfolgt über fünf Jahre. Zusätzlich sollen Fachberatungsstellen eingerichtet werden, deren Personalkosten ebenfalls über eine Zuschussfinanzierung gefördert werden.
Das innovative Potenzial des Programms liegt in der Unterstützung der Kita-Teams bei der Weiterentwicklung von alltagsintegrierten Angeboten zur sprachlichen Bildung, Inklusion und Zusammenarbeit mit Eltern sowie der Förderung einer externen Fachberatung, die den Prozess der Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas kontinuierlich begleitet.
Die Bedeutung und die Notwendigkeit der Inhalte des Landesprogramms Sprach-Kita werden durch verschiedene Studien belegt (Fellbach-Studie, BISS Studie, u.a.).
Die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein für die Personalkosten der zusätzlichen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen sowie der Fachberatungen in den Verbünden erfolgt als Zuschussfinanzierung. Nach erfolgreicher Anerkennung und Anstellung einer Sprachfachkraft erhält die Standortgemeinde 2333€ monatlich für eine Sprach-KiTa. Dieses entspricht einer Bezuschussung der Personalkosten von 27996€ jährlich. Es werden weder Erfahrungsstufen der pädagogischen Fachkräfte und Fachberatungen noch tarifliche Steigerungen oder anderweitige dynamische Faktoren berücksichtigt.
Beispielsweise betrugen im Jahr 2022 die Arbeitgeberkosten für eine zusätzliche Fachkraft in der Entgeltgruppe 8b TVöD mit einer Erfahrungsstufe 5 insgesamt 37009,64€. D.h. hier würde bereits ein Eigenanteil von 9013,64€ pro Stelle entstehen.
Deutlich wird, dass durch die Fördermittel des Landes die Finanzierung nicht auskömmlich gesichert ist.
Problematisch ist, dass weder Kindertageseinrichtungen noch freie Träger die Möglichkeit haben, Mittel zu akquirieren, um die Maßnahmen in dieser Höhe kostendeckend durchzuführen.
Da die Auswahl der teilnehmenden Kindertageseinrichtungen seitens des Landes noch nicht erfolgt ist, lassen sich die Kosten nur schwer kalkulieren.
gez. Janina Papenberg-Cassing – KAG der freien Wohlfahrtsverbände