Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0338/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenerstattung für die Tätigkeit der Heimaufsicht
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 03.04.2023
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Innen- und Umweltausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
Apr 4, 2023
|
Sachverhalt/Begründung
Die Tätigkeit der Heimaufsicht wird als Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung durchgeführt. Die Heimaufsicht ist berechtigt, für Amtshandlungen Verwaltungsgebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenverordnung - VerwGebVO) entsprechend dem allgemeinen Gebührentarif zu erheben. Die Einnahmen im Jahr 2021 betrugen 11.206 € und im Jahr 2022 17.762 €. Für 2023 werden Einnahmen von 30.000,- € erwartet. Der Kostendeckungsgrad liegt maximal bei 10 %.
Alternative oder ergänzende Finanzierungen bestehen aktuell nicht.
Christian Zierau
Stadtrat
