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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0338/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Tätigkeit der Heimaufsicht wird als Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung durchgeführt. Die Heimaufsicht ist berechtigt, für Amtshandlungen Verwaltungsgebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenverordnung - VerwGebVO) entsprechend dem allgemeinen Gebührentarif zu erheben. Die Einnahmen im Jahr 2021 betrugen 11.206 € und im Jahr 2022 17.762 €. Für 2023 werden Einnahmen von 30.000,- € erwartet. Der Kostendeckungsgrad liegt maximal bei 10 %.

Alternative oder ergänzende Finanzierungen bestehen aktuell nicht.

Christian Zierau

Stadtrat

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Beschlüsse

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Apr 4, 2023 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen