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Antrag der Verwaltung - 0341/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbesetzung des Beirates für Stadtgestaltung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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May 4, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 11, 2023
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May 12, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Beirat für Stadtgestaltung unterstützt als Sachverständigengremium den*die Oberbürgermeister*in, die Ratsversammlung und die Verwaltung. Er hat die Aufgabe, sich zu allen wichtigen städtebaulichen und architektonischen Fragen fachlich zu äußern.
Die bauliche Entwicklung der Landeshauptstadt Kiel wird sich in den nächsten Jahren deutlich intensivieren. Dabei ergeben sich zunehmend weitreichende architektonische und städtebauliche Fragestellungen. Vor diesem Hintergrund wird die Beratung durch den Beirat zunehmenden an Bedeutung gewinnen und für seine erfolgreiche Arbeit die Berufung von Mitgliedern mit einer hohen Qualifikation und einem breiten fachlichen Spektrum eine wichtige Voraussetzung.
Vorgaben zur Besetzung gemäß Satzung des Beirates für Stadtgestaltung:
Nach § 3 (1) der Satzung setzt sich der Beirat zusammen aus:
- der*dem Stadträt*in für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt als beratendem Mitglied ohne Stimmrecht,
- sechs Mitgliedern, hiervon ein*e Stadtplaner*in, ein*e Landschaftsarchitekt*in, drei Architekt*innen sowie eine Person mit besonderer Sachkunde in der Denkmalpflege. Die Stadtplaner*in, der*die Landschaftsarchitekt*in und die drei Architekt*innen müssen die Qualifikation zum*zur Fachpreisrichter*in nach RPW 2013 in der Fassung vom 31.07.2013 besitzen. Die Person mit besonderer Sachkunde in der Denkmalpflege muss eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der Denkmalpflege haben.
Die Nachbesetzung wird notwendig, weil Herr Architekt Martin Laursen, Kopenhagen am 16.01.2023 von seinem Amt im Beirat für Stadtgestaltung zurückgetreten ist.
Nach der Satzung, § 3, Abs. 4, sind die Positionen der sechs Mitglieder des Beirates paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen.
Durch die Wahl von Frau Hoop ist die Parität nicht erreicht. Für den Sommer 2023 stehen weitere Neubesetzungen im Beirat für Stadtgestaltung an. In diesem Zusammenhang wird darauf geachtet werden, dass die Parität wiederhergestellt wird.
Vorschlag zur Besetzung:
Folgende Person wird für den Beirat zur Wahl vorgeschlagen:
Frau Architektin Jette Hoop, Snøhetta, Oslo
Frau Hoop hat durch ihre bisherige Arbeit bewiesen, dass sie über eine besondere Sachkunde in der Stadtgestaltung verfügt. Sie besitzen die Qualifikation zur Fachpreisrichterin / zum Fachpreisrichter nach RPW 2013 in der Fassung vom 31.07.2013. Die Referenzmappe kann bei der Geschäftsführung des Beirates für Stadtgestaltung eingesehen werden.
Neben der zur Wahl stehenden Person gehören dem Beirat derzeit an:
- Herr Architekt Julian Weyer, Aarhus - Vorsitzender
- Frau Stadträtin Doris Grondke
- Frau Architektin Alexandra Bub, Hamburg
- Herr Landschaftsarchitekt Addi Faust, Berlin
- Frau Kristina Sassenscheidt, Hamburg
- Frau Architektin und Stadtplanerin Ingrid Spengler, Hamburg
Doris Grondke
Stadträtin