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Antrag der Verwaltung - 0350/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2022 der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH – SFK
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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May 3, 2023
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Antrag
Antrag:
Die vertretungsberechtigte Person in der Gesellschafterversammlung der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH – SFK wird angewiesen, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
- Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH - SFK (SFK) für das Geschäftsjahr 2022 mit einem Ergebnis von 0 € fest und genehmigt den Lagebericht.
- Die Gesellschafterversammlung beschließt die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2022.
- Die Gesellschafterversammlung beschließt die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022.
Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Prüfungsgesellschaft rt Revision + Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Kiel, (rt) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Gesellschafterversammlung der SFK stellt gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr fest, genehmigt den Lagebericht und entlastet die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat. Dieser Beschlussvorlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang sowie der Lagebericht beigefügt.
Die SFK weist für das Geschäftsjahr 2022 einen Jahresfehlbetrag von 3.240 T€ aus, nachdem im Wirtschaftsplan noch ein Fehlbetrag von 3.327 T€ geplant worden ist. Die Verbesserung gegenüber dem Wirtschaftsplan resultiert im Wesentlichen aus Ausgleichszahlungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm an die SFK. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der SFK und dem Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel (EBK) gleicht der EBK den Fehlbetrag der SFK aus.
Im Jahr 2021 hat die SFK einen Fehlbetrag von 1.473 T€ ausgewiesen, der ebenfalls vom EBK ausgeglichen worden ist. Der deutliche Anstieg des Fehlbetrages in 2022 im Vergleich zum Vorjahr ist in erster Linie auf die Zunahme der Abschreibungen und Zinsaufwendungen, resultierend aus den hohen Investitionen für die Beschaffung neuer Fahrgastschiffe, gestiegenen Treibstoffkosten sowie dem gestiegenen Personalaufwand zurückzuführen.
Die SFK hat im Jahr 2022 die beiden Plug-in-Hybrid Fahrgastschiffe MS FRIEDRICHSORT und die MS WIK sowie die die zweite reine Elektrofähre, die MS WELLINGDORF in Betrieb genommen.
Des Weiteren hat die SFK in 2022 eine europaweite Ausschreibung für den Neubau eines weiteren Plug-in-Hybrid Fahrgastschiffes und für eine weitere Elektrofähre und die Vergabe durchgeführt. Es ist vorgesehen, diese beiden Fahrgastschiffe im zweiten Halbjahr 2023 von der Werft zu übernehmen.
Mit dem Einsatz dieser neuen Fahrgastschiffe leistet die SFK einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Rahmen des „Masterplan 100 % Klimaschutz“ der Landeshauptstadt Kiel.
Der Aufsichtsrat der SFK hat in seiner Sitzung am 28. März 2023 über den Jahresabschluss 2022 beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen sowie den Lagebericht zu genehmigen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rt hat für das Geschäftsjahr 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Für das Geschäftsjahr 2023 hat die SFK einen Fehlbetrag von rd. 4,6 Mio. € geplant. Hierin spiegelt sich die Umsetzung der Beschlüsse zum Klima- und Umweltschutz, insbesondere durch die Indienststellung neuer Fahrgastschiffe, wieder.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rt soll mit der Prüfung des 2023er Jahresabschluss der SFK beauftragt werden; es handelt sich um die zweite Folgeprüfung.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlagen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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