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Antrag der Verwaltung - 0368/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
LAG AktivRegion Eckernförder Bucht e.V. Fortsetzung der Beteiligung der LH Kiel in der ELER-Förderperiode 2024 bis 2027
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Referat für Wirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Apr 26, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 11, 2023
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May 12, 2023
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Antrag
Antrag:
Es wird zugestimmt, dass sich die LH Kiel am Regionalmanagement der AktivRegion Eckernförder Bucht jährlich mit einem Beitrag von 6.000 Euro finanziell beteiligt für die ELER-Förderperiode von 2024 bis 2027.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Mit Beschluss vom 31.10.2013 (Drs. 0748/2013) und Ergänzungsbeschluss vom 17.09.2020 (Drs. 0664/2020) hat die Ratsversammlung zugestimmt, dass sich die LH Kiel als beratendes Mitglied des Vereins „LAG AktivRegion Eckernförder Bucht e.V. am Regionalmanagement der AktivRegion jährlich mit einem Beitrag von 5.000 Euro finanziell beteiligt für den Zeitraum von 2014 bis 2023. Am 23.Februar 2023 wurde die AktivRegion Eckernförder Bucht für die nächste Förderperiode 01.04.2023 bis 31.12.2027 anerkannt und kann somit weitere EU-Fördermittel für die Entwicklung des ländlichen Raums in Anspruch nehmen. Jetzt soll die Weiterführung der Beteiligung der LH Kiel an der AktivRegion „Eckernförder Bucht“ für den Zeitraum 2024 bis 2027 beschlossen werden, da dies konsequent das regionale Engagement der Stadt im Sinne regionaler Zusammenarbeit fortsetzt.
Zum Hintergrund:
- Der Verein „LAG AktivRegion Hügelland am Ostseestrand e.V.“ wurde im Zuge der Förderperiode 2007-2013 des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gegründet. Im Sommer 2017 wurde er umbenannt in „LAG AktivRegion Eckernförder Bucht e.V.“
- Der Entwicklungs- und Arbeitsbereich der LAG Eckernförder Bucht erstreckt sich über nachstehende Gebietskörperschaften:
- Amt Hüttener Berge
- Amt Dänischenhagen
- Amt Dänischer Wohld
- Gemeinde Altenholz
- Stadt Eckernförde - sowie die Gemeinden Goosefeld, Altenhof und Windeby.
Die LH Kiel gehört mit ihren nördlichen Stadtbezirken (Holtenau, Pries/Friedrichsort und Schilksee) nicht zur Gebietskulisse der LAG. Dennoch kann die LH Kiel Mitglied im Verein sein und in den Arbeitskreisen mitwirken. Die LH Kiel wird im Vorstand durch zwei beratende Mitglieder (davon mindestens ein Wirtschafts- und Sozialpartner) vertreten, die von Seiten der Stadt benannt werden, die jedoch kein Stimmrecht besitzen. Bisher sind beratende Mitglieder ein Vertreter der drei betroffenen Ortsbeiräte sowie ein Vertreter von Kiel-Marketing. Kiel-Marketing hat diesen Platz 2016 von der KiWi aus thematischen Erwägungen heraus übernommen – die touristischen Bezüge zwischen Kiel und AktivRegion sind ausgeprägter.
- Der Verein „LAG AktivRegion Eckernförder Bucht e.V.“ hat seinen Sitz in Eckernförde. Die Geschäftsstelle befindet sich beim Unternehmen AgendaRegio GmbH in Kiel.
- Der „Zweck des Vereins ist die Entwicklung und Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung gemäß den jeweils geltenden EU-Verordnungen. Der Verein übernimmt die Aufgabe der Lokalen Aktionsgruppe (Leader), er erstellt die von der örtlichen Bevölkerung betriebene Strategie für die lokale Entwicklung und führt sie durch. Der Verein übernimmt zusätzlich die Aufgaben der lokalen Fischereiaktionsgruppe (FLAG). Er erstellt für das / die innerhalb der Gebietskulisse der LAG AktivRegion gelegene(n) Fischwirtschaftsgebiete eine entsprechende, auf den Fischereisektor zugeschnittene Strategie für die lokale Entwicklung und führt sie durch.“ (Präambel der Vereinsatzung, Stand: 01/2023)
- Die Finanzierung des Regionalmanagements erfolgt mit Anerkennung als AktivRegion durch anteilige Förderung aus dem Grundbudget des ELER für die Region und einer 44-prozentigen öffentlichen Kofinanzierung. Diese erfolgt durch die kommunalen Vereinsmitglieder sowie einen entsprechenden finanziellen Beitrag der LH Kiel und gilt gleichzeitig als Mitgliedsbeitrag. Die Höhe der kommunalen Beiträge wird mittels eines Einwohnerschlüssels für alle beteiligten Gebietskörperschaften berechnet - mit Ausnahme der LH Kiel, die als „besonderes Mitglied“ einen Pauschalbetrag jährlich zahlt. Dieser betrug in der Vergangenheit 5.000 €. Aufgrund einer Ausweitung der Managementaufgaben und jährlicher Kostensteigerungen wird ein Pauschalbetrag für die neue Förderperiode von 6.000 € empfohlen. Die oben genannten kommunalen Mitglieder erbringen einen Kofinanzierungsanteil von rund 402 TEuro für den Zeitraum 2023 bis 2027+n2.
- Die im Rahmen von ELER zu fördernden einzelnen Projekte sind von den jeweiligen öffentlichen Maßnahmenträgern kozufinanzieren.
- Hinsichtlich der Projektförderung im Stadtbezirk Kiel gilt, dass ELER-Mittel ausschließlich für Tourismusprojekte eingesetzt werden können.
Bisherige Bilanz:
Die als Anlage beigefügte tabellarische Projektübersicht gibt einen kurzen Überblick über die Vielfalt der geförderten Projekte innerhalb der AktivRegion Eckernförder Bucht. Dabei handelt es sich nicht nur um ELER- und EMFF-geförderte Projekte, sondern auch um solche, die mit nationalen Mittel der GAK (= Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) gefördert werden.
Aus Kieler Sicht ist neben der engen Zusammenarbeit im Rahmen von übergreifenden Planungen die Umsetzung touristisch orientierter Projekte hervorzuheben. Insgesamt fördert die Zusammenarbeit im Rahmen der AktivRegion das regionale Verständnis und den regionalen Zusammenhalt.
Ausblick:
Die alte Förderperiode endet am 31.03.2023. Mit Start in die neue Förderperiode stehen der AktivRegion Fördermittel von 2,5 Mio. € zur Verfügung. Aufgrund der engen räumlichen und thematischen Verflechtungen wird auch die Landeshauptstadt Kiel von einer nachhaltigen Entwicklung der AktivRegion profitieren.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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412,3 kB
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