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Antrag der Verwaltung - 0377/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe von Haushaltsmitteln im Teilplan 331 – Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Trägern / Förderung des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Entscheidung
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Apr 27, 2023
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Antrag
Antrag:
Der im Haushaltsplan 2023 im Teilplan 331 – Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Trägern –enthaltene Sperrvermerk über den Betrag von 8.819,20 € wird aufgehoben. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. erhält im Haushaltsjahr 2023 eine Zuwendung bis zur Höhe von 8.819,20 €.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der BSVSH ist eine anerkannte gemeinnützige und mildtätige Organisation der Selbsthilfe mit derzeit landesweit ca. 700 Mitgliedern, die Beratung und Hilfe für Menschen in Schleswig-Holstein anbietet, die blind, sehbehindert oder von Sehverlust bedroht sind.
In der Sitzung der Ratsversammlung vom 15.12.2022 (Drucksache 1059/2022) wurde die Verwaltung beauftragt, für das Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von bis zu 16.900,00 € zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sollen es dem BSVSH ermöglichen, zur Erfüllung seiner Aufgaben zwei 520-Euro Stellen zu schaffen, um seine Räumlichkeiten in der Melanchthonstraße 31 nutzen zu können.
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. plant zum 01.05.2023 mit dem Projekt Veranstaltungsassistenz für die Begegnungsstätte Kiel des BSVSH zu starten und benötigt für 2023 eine Zuwendung in Höhe von 8.819,20 €.
Ziel des Projektes ist es, die Akteure der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe so zu begleiten, dass sie die Begegnungsstätte in der Melanchthonstraße 31 mit Leben erfüllen können. Dazu werden zwei Beschäftigtenstellen zu je 10 Wochenstunden benötigt.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
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