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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0377/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Der im Haushaltsplan 2023 im Teilplan 331 – Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Trägern –enthaltene Sperrvermerk über den Betrag von 8.819,20 € wird aufgehoben. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. erhält im Haushaltsjahr 2023 eine Zuwendung bis zur Höhe von 8.819,20 €.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Der BSVSH ist eine anerkannte gemeinnützige und mildtätige Organisation der Selbsthilfe mit derzeit landesweit ca. 700 Mitgliedern, die Beratung und Hilfe für Menschen in Schleswig-Holstein anbietet, die blind, sehbehindert oder von Sehverlust bedroht sind.

 

In der Sitzung der Ratsversammlung vom 15.12.2022 (Drucksache 1059/2022) wurde die Verwaltung beauftragt, für das Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von bis zu 16.900,00 € zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sollen es dem BSVSH ermöglichen, zur Erfüllung seiner Aufgaben zwei 520-Euro Stellen zu schaffen, um seine Räumlichkeiten in der Melanchthonstraße 31 nutzen zu können.

 

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. plant zum 01.05.2023 mit dem Projekt Veranstaltungsassistenz für die Begegnungsstätte Kiel des BSVSH zu starten und benötigt für 2023 eine Zuwendung in Höhe von 8.819,20 €.

 

Ziel des Projektes ist es, die Akteure der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe so zu begleiten, dass sie die Begegnungsstätte in der Melanchthonstraße 31 mit Leben erfüllen können. Dazu werden zwei Beschäftigtenstellen zu je 10 Wochenstunden benötigt.

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

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Beschlüsse

Erweitern

Apr 27, 2023 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - ungeändert beschlossen