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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0380/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Kiel wird entsprechend der Anlage geändert.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Anpassung der Satzung folgt einer Änderung des Jugendförderungsgesetzes Schleswig-Holstein (JuFöG) in der Fassung vom 29.04.2022. Zusätzlich beratendes Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ist nach § 48 Absatz 2 Nr. 4 JuFöG ein Mitglied aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen nach § 4 Absatz 4. Dort heißt es: Durch selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung nach § 4a SGB VIII sollen Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen unterstützt, begleitet und gefördert werden. Die öffentliche Jugendhilfe arbeitet mit ihnen zusammen und wirkt auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit diesen innerhalb der freien Jugendhilfe hin. Die öffentliche Jugendhilfe soll die selbstorganisierten Zusammenschlüsse anregen und fördern.

 

Die Ergänzung der Satzung betrifft § 2 Absatz 5.

 

Die neue Satzung (Anlage 1) und die Synopse mit den Veränderungen (Anlage 2) befinden sich im Anhang.

 

Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es in Kiel derzeit keine in § 4 Abs. 4 JuFöG genannten selbstorganisierten Zusammenschlüsse von Adressatinnen und Adressaten mit dem Fokus auf Kinder- und Jugendhilfe. Eine Recherche im Internet für den Kieler Raum erbrachte keine passenden Ergebnisse. Die Selbstverwaltung wird um Vorschläge gebeten. Eine Nachfrage erfolgt ebenfalls in den kommenden Arbeitsgruppen nach § 78 SGB VIII.

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

May 3, 2023 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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May 11, 2023 - Ratsversammlung

Erweitern

May 12, 2023 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen