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Geschäftliche Mitteilung - 0402/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Parkgebührenverordnung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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May 2, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 11, 2023
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May 12, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Der Oberbürgermeister beabsichtigt, eine neue Parkgebührenverordnung in der beigefügten Fassung zum 01.06.2023 zu erlassen. Die bis dahin geltende Parkgebührenverordnung vom 15.06.2022 ist dann aufzuheben. Die beigefügte Neufassung der Parkgebührenverordnung wird gemäß § 55 des Landesverwaltungsgesetzes vorgelegt.
- Geändert: § 2 Abs. 4 – Parkgebühren im Bereich Falckensteiner Strand
§ 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
Im Bereich des Falckensteiner Strandes beträgt die Parkgebühr zur Nutzung der Parkplätze am Palisadenweg (P1) und der Parkmöglichkeiten am Deichweg sowie des Antennenfeldes vom 01. Mai bis 30. September unabhängig von der Parkdauer in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr 2,00 € am Tag (Tageskarte).
- Geändert: § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 3 erhält folgende Fassung:
Diese Verordnung tritt am 01.06.2023 in Kraft und am 30.04.2025 außer Kraft. Die Parkgebührenverordnung vom 15.06.2022 tritt mit Wirkungsbeginn dieser Verordnung außer Kraft.
Begründung:
Die Änderung zu 1) dient der Klarstellung, dass eine Gebührenpflicht nur von Mai bis September begründet werden soll und im Übrigen der sprachlichen Verbesserung.
Die Änderung zu 2) bezeichnet den Beginn der Änderung und korrigiert ein falsches, nicht mögliches Datum des Außerkrafttretens unter Verlängerung der Geltungsdauer um ein Jahr.
Christian Zierau
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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124,7 kB
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