Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0414/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung des Konzepts für die Hausmeister*innen der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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May 4, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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May 4, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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May 11, 2023
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May 12, 2023
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Sachverhalt/Begründung
- 1 -
Mit Beschluss der Drucksache 1203/2018 durch den Ausschuss für Schule und Sport am 14.02.2019 wurde der Verwaltung folgender Auftrag erteilt:
Die Verwaltung wird gebeten, in einem Konzept darzustellen, wie die stetig anwachsenden Hausmeisteraufgaben an Kieler Schulen bewältigt werden können.
Darin soll dargestellt werden, welche zusätzlichen Aufgaben in den vergangenen zehn Jahren dazugekommen sind, wie die jetzige Ausstattung der Schulen mit Hausmeister*innen gestaltet wird und wie dieser Bedarf in Zukunft ausgestaltet werden soll.
Die schrittweise Umsetzung des neuen Konzeptes ist darzustellen.
Zu prüfen ist ebenfalls, inwieweit der Pool von Hilfskräften als Springer*innen erweitert werden muss, um die Hausmeister*innen bei den umfangreichen Aufgaben unterstützen und entlasten zu können.
Ausgangslage
Mit der Einführung des Konzepts für die Hausmeister*innen in 2006 wurden die seinerzeit aktuellen Aufgaben der Hausmeister*innen katalogisiert, die gebäude- und nutzerbedingten Betreuungsbedarfe definiert und darauf aufbauend die erforderlichen Personalkapazitäten ermittelt. Ein weiterer Bestandteil war die Ausgliederung von Aufgaben durch Fremdvergabe bzw. die Beauftragung anderer städtischer Ämter und Betriebe (z.B. Grünflächenamt / Abfallwirtschaftsbetrieb).
Wie in dem Antrag bereits dargestellt, haben sich seitdem sowohl die Kernaufgaben der Hausmeister*innen (z.B. zunehmende Technisierung der Gebäudeausstattung) als auch der Betreuungsumfang (Erweiterung des Gebäudebestands / Ausdehnung der Nutzungszeiten) stetig weiterentwickelt.
Aus Sicht der Verwaltung hat sich das Grundprinzip des Konzepts aus 2006 mit dem Zusammenspiel aus Stammhausmeister*innen, flexiblen Hausmeister*innen und der Vergabe von Aufgaben an Dritte bewährt und sollte daher unverändert bleiben. Die Überarbeitung des Konzepts zielte daher in erster Linie darauf ab, die Aufgaben und Betreuungsbedarfe zu aktualisieren und daraus ggf. erforderliche Anpassungen an den Personalkapazitäten abzuleiten. Begleitet wurde der Prozess durch die externe Expertise der Firma BASIC Facility Management GmbH aus Lünen.
Grundlagen der Überarbeitung
Stellenbemessung nach KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement)
Die KGSt hat in 2010 den Bericht 5/2010 „Hausmeisterdienste in Kommunen“ veröffentlicht. Der Bericht empfiehlt eine Stellenbemessung der Hausmeister*innen über die betreute Objektfläche und eine anteilige prozentuale Aufteilung der Aufgaben je Kategorie gemäß den Zeitanteilen (Normenaufgabenkatalog der KGSt).
Anpassung der Berechnungsparameter
Da der KGSt-Bericht inzwischen 13 Jahre alt ist, wurden die darin enthaltenen Berechnungsgrundlagen gemeinsam mit den für die Nutzer*innen der zu betreuenden Gebäude zuständigen Fachämtern (Amt für Schulen / Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen) überprüft und angepasst.
Wie schon in der Begründung zu der o.g. Drucksache 1203/2018 angeführt, ist im Schulbereich neben der reinen Flächenbetrachtung zu berücksichtigen, dass die Entwicklung vieler Schulen hin zu Ganztagsschulen und die Verlagerung der Schulkinderbetreuung an Schulen die Öffnungszeiten der Schulen verlängern und die Nutzungsdichte erhöhen. Die Schulhausmeister*innen mussten zudem zusätzlich die Häuser der städtischen Kindertageseinrichtungen und städtischen Mädchen- und Jugendtreffs mit betreuen (insgesamt 50 Einrichtungen).
Im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen wurden die deutlich aktuelleren Bemessungen der Kapazitäten für Hausmeister*innen aus der Richtlinie zur Förderung von Kindertageseinrichtungen (siehe Drucksache 0891/2020) herangezogen.
Ferner wurden bei Hausmeister*innen, die mehrere Gebäude zu betreuen haben, die Wegezeiten berücksichtigt, damit diese nicht zu Lasten der direkten Betreuungszeiten gehen.
Ergebnisse der Überarbeitung
Die auf den aktualisierten Anforderungen und angepassten Parametern erfolgten Berechnungen zeigen in allen Bereichen der Hausmeister*innen einen Bedarf auf, die Personalkapazitäten zu erhöhen.
Im Schulbereich werden die Kapazitäten der Stammhausmeister*innen voll umfänglich in den Schulen benötigt, so dass die bisher teilweise bestehende erweiterte Zuständigkeit für umliegende Liegenschaften wie z.B. Kindertageseinrichtungen aufzugeben ist.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Mädchen- und Jugendtreffs (OKJA) ist insbesondere mit dem Wegfall der „Nebenbetreuung“ durch die Schulhausmeister*innen ein eigenständiger Hausmeister*innendienst zu etablieren.
Auch wenn der Auftrag an die Verwaltung in erster Linie auf die Situation der Schulhausmeister*innen abzielt, wurden in der Überarbeitung im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung ebenfalls die Kapazitäten der Hausmeister*innen in den Kommunalgebäuden und bei den flexiblen Hausmeister*innen überprüft. Die gestiegenen Anforderungen und Prüf-und Kontrollpflichten erfordern auch in diesen Bereichen einen Ausbau der Kapazitäten.
Insgesamt werden nach den Berechnungen die aktuell insgesamt 90 Stellen für Hausmeister*innen auf 120 Stellen zu erhöhen sein. Der ermittelte Mehrbedarf an 30 Stellen verteilt sich wie folgt:
- Stammhausmeister*innen Schulen: 5 zusätzliche Stellen
- Springer*innen Schulen: 6 zusätzliche Stellen
- Hausmeister*innen KTE/Jugendeinrichtungen: 8 zusätzliche Stellen
- Flexible Hausmeister*innen: 5 zusätzliche Stellen
- Hausmeister*innen Kommunalgebäude: 6 zusätzliche Stellen
Ergänzend erfordert der Aufwuchs der Kapazitäten bei den Hausmeister*innen eine weitere Leitungsstelle im Overhead der Immobilienwirtschaft.
Benchmark der Kapazitätsbemessung
Flankierend zu den eigenen Berechnungen hat die Verwaltung 13 Städten vergleichbarer Größe einen Fragenkatalog zu der dortigen Situation der Hausmeister*innen übersandt. Die Auswertung der erfolgten fünf Rückantworten aus Oberhausen, Rostock, Braunschweig, Gelsenkirchen und Erfurt ergab, dass die Strukturen und Zuständigkeiten bei den Hausmeister*innen sich zwar sehr unterschiedlich gestalten, über einen Flächenschlüssel aber sehr wohl eine gewisse Vergleichbarkeit hergestellt werden kann.
Mit durchschnittlich rd. 600.000 m² Betreuungsfläche und rd. 105 Stellen für Hausmeister*innen entfallen bei den fünf Vergleichsstädten rd. 5.714 m² auf eine Stelle.
Bei der Landeshauptstadt Kiel beträgt die aktuell zu betreuende Fläche je Stelle mit rd. 800.000 m² Gesamtfläche und 90 Stellen hingegen rd. 8.889 m². Mit einer Erhöhung der Kapazitäten auf 120 Stellen würde sich dieser Wert auf rd. 6.667 m² je Stelle deutlich reduzieren und sich damit dem Vergleichswert annähern.
Umsetzung des Stellenaufwuchses
Mit Blick auf die gesamtstädtische Stellenentwicklung wird, wie schon in dem Verwaltungsauftrag formuliert, eine schrittweise Umsetzung des Stellenaufwuchses über drei Haushaltsjahre bzw. Stellenpläne angestrebt. Dabei wird folgende Priorisierung als sinnvoll erachtet:
Schritt 1 zum Stellenplan 2024:
Der größte Bedarf wird bei den KTE und den flexiblen Hausmeister*innen gesehen. Daher soll zuerst ein neuer Bereich „KTE/OKJA Hausmeister*innen“ geschaffen und die flexiblen Hausmeister*innen aufgestockt werden. Dieser Schritt kommt gleichzeitig auch den Schulen zu Gute, da dortige Hausmeister*innen, wie oben geschildert, von den „Nebenbetreuungen“ entbunden werden können.
Schritt 2 zum Stellenplan 2025:
In einem zweiten Schritt sollen die Stellen der Schulhausmeister*innen und ebenfalls des Pools der Springer*innen erhöht werden, um den Bedürfnissen der Schulen noch besser gerecht zu werden.
Schritt 3 zum Stellenplan 2026:
Im letzten Schritt sollen dann die Stellen der Hausmeister*innenstellen für die Kommunalgebäude erhöht werden.
Angesichts des mittelfristigen Umsetzungszeitraums wird laufend überprüft, ob sich aus aktuellen Gegebenheiten bzw. neuen Erkenntnissen Anpassungsbedarfe in der Umsetzung ergeben.
Fazit
Aus Sicht der Verwaltung wurde mit der Überprüfung und Aktualisierung der Kapazitätsbemessung bei den städtischen Hausmeister*innen eine belastbare Grundlage für einen Stellenaufwuchs geschaffen, dessen Umsetzung eine Optimierung erwarten lässt, die sowohl den Nutzer*innen als auch einer zielgerichteten Betreuung des Gebäudebestandes zu Gute kommt.
Doris Grondke
Stadträtin