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Antrag der Verwaltung - 0417/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Radverkehrsförderung in der Landeshauptstadt Kiel; hier: Veloroutennetz 2035 - Programm Radverkehr 2023ff. mit Prioritäten
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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May 4, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Mit dem Beschluss zum Veloroutennetz 2035 (Drs. 0921/2021) wurden die Grundlagen mit der Einführung der Netzkategorie „Premiumrouten“ zur qualitativen Aufwertung der Velorouten geschaffen. Das fortgeschriebene Veloroutennetz hat einen Planungshorizont bis 2035. In diesem Zeitraum sollen die fehlenden Netzabschnitte schrittweise umgesetzt werden. Ergänzend zum Beschluss hatte die Verwaltung vorgeschlagen, ein neues „Programm Radverkehr“ mit Maßnahmen in 5-Jahresschritten der Selbstverwaltung als Antrag der Verwaltung zum Beschluss vorzulegen. Das Programm Radverkehr mit Prioritätenliste wurde zuletzt 2019 aufgestellt (Drs. 0584/2019). 2020 berichtete die Verwaltung in zwei Geschäftlichen Mitteilungen (Drs. 0267/2020 und Drs. 0236/2020) über den Sachstand der Umsetzung und auch Radwegeerneuerungen, die in den sogenannten „Fertigerwochen“ umgesetzt wurden. Auch in den Protokollen des Fahrradforums wird regelmäßig über den Planungs- und Umsetzungsstand der Radverkehrsmaßnahmen berichtet.
Vorbereitend für einen Beschluss zur Fortschreibung des „Programms Radverkehr 2023ff.“ wurde im Februar 2023 in der Geschäftlichen Mitteilung „Radverkehrsförderung in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Veloroutennetz 2035 - Rahmenprogramm mit Umsetzungsstufen“ (Drs. 0151/2023) dargestellt, in welchen Umsetzungsschritten eine schrittweise Umsetzung der fehlenden Netzabschnitte des Veloroutennetzes 2035 erfolgen kann.
Herangehensweise der Maßnahmenpriorisierung
Aufbauend auf der Geschäftlichen Mitteilung (Drs. 0151/2023) wurde die Prioritätenliste für das Programm Radverkehr erstellt (siehe Anlage).
- Die Priorisierung erfolgt von 1 bis 4; 1 stellt dabei die höchste Priorität dar, 4 die niedrigste Priorität.
- Der Fokus der Umsetzung wird bis 2030 auf den Ausbau der Velorouten („Premiumrouten“) 1 bis 5 und 10 gelegt, um hier eine durchgängige Befahrbarkeit in Premiumroutenstandard zu erreichen.
- Weiterhin wird ein Schwerpunkt auf die Umwandlung von Kfz-Fahrstreifen zugunsten des Radverkehrs gelegt. Die Verwaltung hatte dazu eine Zusammenstellung erstellt, in denen Möglichkeiten zur Umwandlung von Kfz-Fahrstreifen gesehen werden (Drs. 0515/2021: Kfz-Fahrstreifen zugunsten Rad).
- Für die Haupt- und Nebenrouten ist in der Regel nur der kurz- bis mittelfristige Handlungsbedarf dargestellt. Ein veloroutengerechter Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur im Rahmen der Umsetzung des Stadtbahnsystems, z. B. Holtenauer Straße, Reichenberger Allee, ist dagegen in der Regel nicht aufgenommen.
- Berücksichtigt wurden auch Wünsche und Anregungen der Ortbeiräte, sofern sie nicht als kleinteilige Maßnahmen (siehe unten) umsetzbar sind.
- Ebenso enthalten und in der Tabelle besonders gekennzeichnet sind das Ostufer betreffende Maßnahmen, die z. T. über das Radverkehrsbudget Ostufer finanziert werden sollen. Hierzu gab es eine Abfrage bei den Ortsbeiräten in 2022.
- In diesem Programm sind nur die größeren oder aufwendigeren Planungs- und Baumaßnahmen benannt. Radverkehrsförderung besteht auch aus zahllosen, kleinteiligen Maßnahmen, die hier nicht benannt werden können, auch weil sie kurzfristig angesprochen und von Ortsbeiräten und Bürger*innen genauso kurzfristig erledigt gesehen werden wollen. Diese kleinteiligen Maßnahmen „wachsen“ gelegentlich während der Bearbeitung. Dies ist auch in Zukunft erwartbar, so dass sie dann in einer Fortschreibung des Programms Eingang finden werden.
- Radverkehrsmaßnahmen im Rahmen des Erhaltungsmanagements von Straßen- und Kanalanlagen werden auch zukünftig genutzt, um zusätzliche Synergien zu heben.
Ebenso sind bestandsorientierte Radwegeerneuerungen im Rahmen der sogenannten „Fertigerwochen“ nicht im Programm Radverkehr in der Regel enthalten.
Die Priorisierung berücksichtigt sowohl den Planungs- und Umsetzungsaufwand der verschiedenen Maßnahmen als und vor allem auch die personellen Kapazitäten für Planung und Umsetzung der Maßnahmen. Maßnahmen, deren Planungen bereits sehr weit fortgeschritten sind, oder auch Maßnahmen, für die der Planungsaufwand geringer ist, können kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden. Maßnahmen, die einen längeren Planungsvorlauf benötigen, weil z. B. Abhängigkeiten zu anderen Projekten bestehen (z. B. Stadtbahnplanung, „Grüne Wik“, Umgestaltung Kiellinie, Holtenau Ost, StrandOrt, Bundesverkehrswegeplanung) oder umfangreiche Voruntersuchungen wie z. B. Machbarkeitsstudien mit Variantenuntersuchung erfordern, sind in der Prioritätenliste weiter hinten zu finden.
Weitere Anmerkungen:
- Zudem ist vorgesehen, die Premiumrouten 1 - 5 und 10 durch eine crossmediale Kommunikation sichtbar und erlebbar zu machen (siehe Drs. 0904/2022, Beschilderung, Internetseite, Broschüre usw.).
- Für viele Veloroutenabschnitte der Premiumrouten 1 - 10 sind in diesem Programm keine Maßnahmen vorgeschlagen. Dieses hat verschiedene Gründe:
- Die Veloroute ist bereits ausgebaut, z. B. viele Abschnitte der Veloroute 10, Veloroute 5 oder Abschnitte der Veloroute 2 (Flughafenradweg).
- Es besteht aktuell kein Ausbaubedarf, z. B. Hansastraße, Gerhardstraße.
- Für Premiumrouten ist bei Zweirichtungsradwegen eine Breite von in der Regel 4 m vorgesehen (siehe Drs. 0921/2021). Dennoch wird es auch weiterhin Abschnitte geben, die nicht diesen Standard aufweisen können, weil es die Platzverhältnisse nicht zulassen (z. B. Olshausenstraße zwischen Knooper Weg und Westring).
- Auf einigen bereits vorhandenen Velorouten u. a. Schwarzer Weg, Astrid-Lindgren- Weg, Weg entlang Struckdieksau, wird weiter steigendes Radverkehrsaufkommen ggf. aus Gründen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit (Konflikte Fußgänger*innen/Radfahrer*innen) mittel- bis langfristig die Prüfung eines zusätzlichen parallelen Gehweges notwendig machen.
- Der veloroutengerechte Straßenumbau ist eine Maßnahme, die den Klimaschutz im Fokus hat. Darüber hinaus werden beim Ausbau auch Maßnahmen, die der Klimaanpassung dienen, umgesetzt. Wo möglich werden bisherige Wege, die durch die zukünftige Umwandlung von Kfz-Fahrstreifen in Velorouten frei werden, entsiegelt, die Standortverhältnisse der vorhandenen Straßenbäume werden so verbessert oder neue Standorte für Straßenbaumpflanzungen vorgesehen.
Finanzierung und Umsetzung
Folgende Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2023 für das Programm mit Prioritätenliste 2023ff. zur Verfügung:
Ergebnishaushalt 522 10 100 Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze mit Aufstockung des Etats für Sanierung, Instandhaltungen, Instandsetzungen und Neubau im Fuß- und Radverkehr: 500.000 €.
Die Maßnahmen dieses Programms sind in der Regel investiver Natur, so dass für diese Maßnahme eigenen Haushaltsansätze in die jeweiligen Haushalte eingestellt werden.
Eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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88 kB
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