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Antrag der Verwaltung - 0456/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Projektförderung des Projektes „Gaarden vernetzt“ des Hauses der Familie im Rahmen einer Vollfinanzierung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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May 9, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 11, 2023
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May 12, 2023
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Antrag
Antrag:
Der Fortsetzung der Förderung des Projektes „Gaarden vernetzt“ des Hauses der Familie wird für 2023 und 2024 – bis zur Eröffnung der Kita in 2024 - in Höhe von 82.350,00 € jährlich – bzw. in 2024 ggf. anteilig - im Rahmen einer Vollfinanzierung zugestimmt.
Die erforderlichen finanziellen Mittel sind in KTR 36320101, SK 53180000, KST 31200 für 2023 eingestellt und werden für 2024 fortgeschrieben.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Da es sich bei dieser Projektförderung um eine städtische Vollfinanzierung handelt, ist unter Beteiligung des Finanzausschusses gemäß der Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehender Stellen und Personen (Zuwendungsrichtlinie) vom 22.11.2021 VII. d. die Zustimmung der Ratsversammlung für die Förderung für 2023 für dieses Projekt notwendig.
Seit 2016 richtet sich das Haus der Familie in Gaarden mit unterschiedlichen Angeboten an geflüchtete Mütter und ihre Kinder, an Menschen aus den neuen EU-Staaten und an soziokulturell benachteiligte Familien.
Seit 2021 werden diese Angebote in dem von der Landeshauptstadt Kiel geförderten Projekt "Gaarden vernetzt" zusammengeführt.
Aufgrund eines Antrages der Verwaltung wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 02.09.2020 beschlossen, dass das Projekt "Gaarden vernetzt" bis zum 31.12.2022 oder bis die Kindertagesstätte des Hauses der Familie an der Hörn eröffnet worden ist, in Höhe von 82.400 € gefördert wird (Drs. 0628/2020). Die Fördermittel wurden fortlaufend in auskömmlicher Höhe im Haushalt eingestellt.
Die Eröffnung der Kindertagesstätte an der Hörn verschiebt sich weiterhin. Momentan wird eine Fertigstellung für Ende 2024 angestrebt.
Inhaltlich liegt der Fokus des Projektes auf alltagspraktischen Angeboten für Frauen und Kinder in den Räumen im Karlstal.
Nachdem pandemiebedingt deutlich weniger Angebote stattfinden konnten, ist es dem Träger in 2022 wieder gelungen, viele Familien zu gewinnen. Zwischen den Besucher*innen und den Kursleitungen besteht ein vertrauensvolles Verhältnis, es finden niedrigschwellige Beratungen und kultureller Austausch statt. Die Kinder werden durch entsprechende Angebote gezielt in ihrer Entwicklung gefördert.
Das Haus der Familie hat sein Konzept fortlaufend weiterentwickelt. Im Fokus für die Jahre 2023 und 2024 sind: Gruppenangebote, Elternbegleitung, Netzwerkarbeit, Struktur und Vernetzung der Organisation, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Entwicklung passgenauer Angebote (siehe auch Anlage 1 Konzept).
Das Angebot richtet sich inzwischen nicht mehr ausschließlich an Familien mit Fluchterfahrung, sondern auch an alle anderen Familien des Stadtteils, die in benachteiligenden Verhältnissen leben, um so einen Ort der interkulturellen Begegnung in Gaarden zu schaffen.
Inwieweit durch die deutliche Steigerung der Kitabetreuungsplätze in Gaarden und die eigene Kindertagesstätte an der Hörn Synergieeffekte entstehen, die diese Angebote ersetzen bzw. eine Hinführung in diese Bildungsinfrastruktur unterstützen, sollte je nach Entwicklung entschieden werden.
Der Jugendhilfeausschuss hat von der Verlängerung des Projektes unter Berücksichtigung des eingereichten Konzepts und der neuen Finanzierungspläne für 2023 (82.350 €) und 2024 (83.370 €) in seiner Sitzung am 07.09.2022 per geschäftlicher Mitteilung Kenntnis genommen (Drs. 0579/2022).
Die dem Jugendhilfeausschuss vorgelegten Finanzierungspläne für die Jahre 2023 und 2024 sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Der Finanzierungsplan für 2023 musste im Rahmen des formellen Antragsverfahrens inhaltlich geringfügig vom Träger angepasst werden (Anlage 4), bleibt aber insgesamt innerhalb des vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Förderbetrages.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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221,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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352,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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353,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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467,1 kB
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