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Interfraktioneller Antrag - 0466/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaneutraler Gebäudebestand
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 11, 2023
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May 12, 2023
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Antrag
Antrag:
Im „Positionspapier Kiel – klimaneutral 2035?!“, Drs. 0745/2021, hat die Verwaltung mit externer Unterstützung die Schritte herausgearbeitet, mit welchen Maßnahmen es gelingen kann, die Landeshauptstadt bis 2035 möglichst klimaneutral zu gestalten. Zu den sechs wesentlichen und in dem Positionspapier genannten Maßnahmen gehören die „Klimaneutralität im Neubau“ und die „schnelle Sanierung des öffentlichen und privaten Gebäudebestandes“.
Um diese Maßnahme umzusetzen, wird die Verwaltung gebeten, folgende Schritte zu gehen:
- Die Landeshauptstadt Kiel setzt auf Umbau vor Neubau. Bei der Entscheidung, ob sich der Erhalt von Bestehendem lohnt, ist auch der CO2-Fußabdruck der Materialien (graue Energie) einzubeziehen.
- Alle Neubauten der LH Kiel sind so zu planen, dass sie klimaneutral betrieben werden. Dies kann erreicht werden durch einen Passivhausstandard oder den Einsatz regenerativer Energien. Dies ist bei allen neuen Planungen zu berücksichtigen. Für die Umsetzung entwirft die Verwaltung Leitlinien. Dabei sind im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung neben den während des Betriebs anfallenden CO2-Emissionen auch die Herstellung und der Rückbau (Beachtung der späteren Recyclingmöglichkeiten schon beim Bau) von Anfang an einzubeziehen. In die Leitlinien soll auch der Einsatz von Recyclingbaustoffen einfließen.
- Die energetische Sanierung von Stadtquartieren ist mit Quartierskonzepten, die von KfW und Investitionsbank Schleswig-Holstein gefördert werden, voranzutreiben. Die Stadt erarbeitet dazu im Rahmen der Erstellung des Wärme- und Kälteplans (Drs. 0583/2022) ein Programm, welche Quartiere in welchen Zeiträumen bearbeitet werden. Wir streben an, dass bis Ende 2027 Konzepte erstellt worden sind, an die sich im Regelfall die Umsetzungsbegleitung in Form eines ebenfalls geförderten Sanierungsmanagements anschließt.
Bei der Priorisierung ist neben der möglichen Umstellung der Energieversorgung vor allem auch die Öffentlichkeitsarbeit zu Sanierungsberatungen zu berücksichtigen, um den Eigentümer*innen die Vorteile und derzeit intensiven Fördermöglichkeiten der Gebäudesanierung aufzuzeigen. Die Herausforderungen der Sanierungen sind ebenso wie die entsprechenden Lösungswege darzustellen.
Eine Auflistung der zu betrachtenden Quartiere mit Priorisierung sollte im Fachausschuss bis Ende 2024 vorliegen.
Anlässlich der Erstellung des Wärme- und Kälteplans soll darüber hinaus ein Konzept entwickelt werden, wie u.a. die Wärmeleitplanung und weitere gesamtstädtische Planungen als Bestandteil der Digitalisierungsstrategie zusammengeführt werden können, um u.a. Planungsabläufe zu beschleunigen und aufeinander abzustimmen, Datengrundlagen zusammenzuführen und den Datenaustausch zu erleichtern. Relevante Planungsbereiche über die Wärmeleitplanung hinaus sind Stadtplanung/Stadtentwicklung, Mobilität/Verkehr und Grün-/Landschaftsplanung. Seitens der Verwaltung sind dafür geeignete Softwaretools vorzuschlagen.
Den Fachausschüssen ist regelmäßig über den Fortschritt der Planungen und Maßnahmen zu berichten
- Der partizipative Prozess, der die Erstellung des Wärme- und Kälteplans begleiten wird, soll auch dafür genutzt werden, gemeinsam mit Unternehmen aus der Wohnungs- und Bauwirtschaft, Energieversorgern wie den Stadtwerken und Fördermittelgeber*innen wie der Investitionsbank Schleswig-Holstein sind Strategien zu entwickeln, wie die Potenziale der Privatwirtschaft, aber auch privater Eigentümer*innen auf dem Weg zur Klimaneutralität aktiviert werden können. Eine Konferenz bis spätestens erstes Halbjahr 2024 ist dafür von der Stadt vorzubereiten.
- Um mit gutem Beispiel voranzugehen, verstärkt die Landeshauptstadt ihre Anstrengungen bei der energetischen Sanierung eigener Liegenschaften, inklusive der Umstellung der Energieversorgung der Liegenschaften. Dies gilt auch für Gebäude, für die die Stadt eine Bauunterhaltungs- und Modernisierungspflicht hat. Eine entsprechende Prioritätenliste ist den Fachausschüssen vorzulegen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Das „Positionspapier Kiel – klimaneutral 2035?!“ liefert u.a. Aufschluss darüber, was die derzeit technisch verfügbaren und wirtschaftlich sowie rechtlich umsetzbaren Maßnahmen sind. Da die Handlungsmöglichkeiten der Stadt beim Gebäudebestand Dritter (Haushalte und Gewerbe) begrenzt sind, ist es umso wichtiger, die dennoch verfügbaren Möglichkeiten – insbesondere der Aufklärung und Beratung Dritter – zu nutzen und im eigenen Bestand mit gutem Beispiel voranzugehen. Mit diesem Antrag werden die Maßnahmenpakete „Klimaneutralität im Neubau“ und „Schnelle Sanierung des öffentlichen und privaten Gebäudebestandes“ aufgenommen und mit konkreten Schritten und Zielen hinterlegt. Dabei sind die Maßnahmen ausgewählt worden, deren Umsetzbarkeit realistisch erscheint. Sollten die Ressourcen der Stadt für die Erstellung z. B. der Prioritätenliste für die Sanierung der eigenen Liegenschaften nicht ausreichen, sind externe Architektur- oder Ingenieurbüros hinzuzuziehen.
Kiel darf sich keinesfalls davon entmutigen lassen, dass Bereiche wie der Ausbau Erneuerbarer Energien überwiegend außerhalb der eigenen Einflusssphäre liegen. Eine Konzentration auf das Mach- und Umsetzbare ist unverzichtbar. Wer erst 2045 oder 2050 klimaneutral werden will, kalkuliert bereits heute ein, das 1,5-Grad-Ziel zu verfehlen. Wichtig ist, dass finanzielle Anreize gesetzt, Beratungen durchgeführt, finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt werden. In dem Zusammenhang ist auch aufzuzeigen, was bei der energetischen Stadtsanierung bereits geleistet wurde.
Die außerordentlich hohen Kosten bis 2035 (ca. 240 Millionen Euro pro Jahr für alle Kieler Akteur*innen) sollten im dreifachen Sinne ein Ansporn bleiben: Diese Investitionen lösen einerseits erhebliche Wertschöpfung gerade bei regionalen Unternehmen aus. Maßnahmen zur Energieeinsparung senken die laufenden Kosten und beugen späteren Kostenexplosionen durch steigende Energiepreise vor. Dies wird gerade angesichts der aktuellen Entwicklungen der Versorgungssicherheit und der Energiekosten durch den Krieg gegen die Ukraine deutlich. Ebenso wie erneuerbare Energien „Freiheitsenergien“ sind, erreicht die Einsparung von Energie das gleiche Ziel. Letztlich würden zukünftige Folgekosten durch eine ungebremst fortschreitende Klimakrise erheblich höher ausfallen.
Bei der Auflage des Programms sollten auch Aspekte des nachhaltigen und ökologischen Bauens beachtet werden. Diese können sowohl die Auswahl klimafreundlicher Baustoffe beinhalten, als auch Faktoren, die einen geringeren Energieverbrauch begünstigen (z.B. Gründächer durch bessere Kühlung des Hauses im Sommer).
gez. Ratsherr Volkhard Hanns
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Arne Stenger
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen