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Interfraktioneller Antrag - 0468/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergütungen im Sozial- und Erziehungsdienst angleichen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 11, 2023
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May 12, 2023
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Antrag
Antrag:
Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel setzt sich für eine gerechte Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst ein. Die Verwaltung wird daher beauftragt, den Trägern, die die Aufgaben für die Landeshauptstadt Kiel im Sozial- und Erziehungsdienst übernehmen, die Personalkosten analog TVöD zu vergüten, wenn die Träger diese auch zahlen. Dies gilt auch für die vereinbarten Sonderzahlungen.
Die Träger weisen die entsprechenden Zusatzvereinbarungen in ihren Haustarifen mit dem Verwendungsnachweis nach.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dieser Grundsatz muss auch im Sozial- und Erziehungsdienst gelten. Die aktuelle Einigung im Tarifvertrag 2023 des öffentlichen Dienstes vergrößert die Lohnlücke zwischen städtischen Angestellten und Angestellten bei freien Träger teils enorm. Können freie Träger Zahlungen wie die nun vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen nicht leisten, stehen sie auf der Suche nach Mitarbeitenden deutlich schlechter da als beispielsweise die Landeshauptstadt. Dieser Umstand steht der gewünschten Trägervielfalt, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, entgegen.
Mit dem Nachweis der Träger/Arbeitgeber*innen über eine Vereinbarung mit ihren Arbeitnehmer*innen, dass sie den Tarifabschlüssen in Teilen folgen und der Erkenntnis, dass das Besserstellungsgebot greift, steht einer Auszahlung sogenannter Sonderzahlungen nichts im Wege.
gez. Ratsfrau Annika Schütt
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Anke Oetken
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Ratsherr Marcel Schmidt
SSW-Ratsfraktion