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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0474/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu Drs. 0376/2023 "Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen), einmalige Leistungen und einmalige Beihilfen in der Leistungsgewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 11, 2023
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May 12, 2023
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Antrag
Antrag:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
„1. Zugestimmt wird einer Anpassung der Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) in der Leistungsgewährung von Hilfen nach dem SGB II und dem SGB XII zum 01.01.2023. Die Anpassung der Beträge erfolgt auf der Grundlage des qualifizierten Mietspiegels 2023, der am 01.04.2023 in Kraft getreten ist.
Weiterhin wird einer Neufestsetzung der einmaligen Leistungen und einmaligen Beihilfen zugestimmt.
2. In den Monaten Juli und August wird die Verwaltung die Angebote auf dem Kieler Wohnungsmarkt beobachten. Sollten nicht dokumentiert werden können, dass dort in dieser Zeit mindestens 100 unterschiedliche Wohnungen angeboten werden, von denen
- mindestens 41 den Kriterien der anzuerkennenden Mieten für Einpersonenhaushalte,
- mindestens 36 den Kriterien der anzuerkennenden Mieten für Zweipersonenhaushalte,
- mindestens 11 den Kriterien der anzuerkennenden Mieten für Dreipersonenhaushalte,
- mindestens 9 den Kriterien der anzuerkennenden Mieten für Vierpersonenhaushalte
- und mindestens 3 den Kriterien der anzuerkennenden Mieten für Haushalte mit fünf oder mehr Personen
genügen und von denen insgesamt maximal 33 in den Stadtteilen Gaarden-Ost und Mettenhof liegen, werden die Mietobergrenzen erneut angepasst.“
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Laut den Kieler Zahlen 2021 fanden in Kiel im Jahr 2021 bei 140.534 Haushalten 16.170 Umzüge statt. Das entspricht einer Umzugsquote, die mit etwa 11,5 % etwas über dem Bundesdurchschnitt von 8,8 % von 2017 (Quelle: Statista GmbH) lag.
Gleichzeitig beziffern die Kieler Zahlen 2021 die Bedarfsgemeinschaften in Kiel im Jahr 2021 auf 15.256.
Legt man die Umzugsquote von 11,5 % zugrunde, würden von diesen Bedarfsgemeinschaften im Zeitraum von einem Jahr etwa 1.754 umziehen, im Zeitraum von zwei Monaten etwa 293.
Ein Angebot von 100 Wohnungen die für diese Zielgruppe in Frage kommt innerhalb von zwei Monaten würde bedeuten, dass gerade Mal ein Drittel des Bedarfs gedeckt werden könnte. Wenn mit der nun beschlossenen Anpassung der Mietobergrenzen nicht einmal das gewährleistet werden könnte, wären diese keinesfalls haltbar und müssten dringend erneut angepasst werden.
Die Aufteilung der 100 Wohnungen in 41 Ein-, 36 Zwei-, 11 Drei-, 9 Vier- und 3 Mehrpersonenwohnungen entspricht dabei laut statistischem Bundesamt dem Anteil der jeweiligen Haushaltsgrößen in Schleswig-Holstein im Jahr 2022.
In Gaarden-Ost und Mettenhof leben laut den „Kieler Quartalsdaten zu den Stadtteilen“ aus dem 4. Quartal 2022 derzeit ziemlich genau ein Drittel aller Bedarfsgemeinschaften. Um einer weiteren sozialräumlichen Polarisierung entgegenzuwirken, sollte darauf geachtet werden, dass sich dieser Anteil hier, durch ein zu beschränktes Angebot von in Frage kommenden Wohnungen in anderen Stadtteilen, nicht weiter konzentriert.
gez. Ratsherr Burkhardt Gernhuber
Ratsfraktion DIE LINKE