Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der CDU-Ratsfraktion - 0480/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Drs. 0449/2023 Überplanung des Blindenleitsystems am Bahnhofsvorplatz (Kiel Hbf)
- Status:
- öffentlich (Drucksache zurückgezogen)
- Drucksachenart:
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 11, 2023
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine Neuplanung des Blindenleitsystems am Bahnhofsvorplatz zu erstellen, so dass es den aktuellen technischen Normen entspricht.
Dieses Konzept soll unter anderem beinhalten:
• Beseitigung von Lücken im Leitsystem
• Ergänzung der vorhandenen Strukturen
• Erfassung aller Ausgänge des Bahnhofs (z.B. Ausgang Kaisertreppe, Sophienblatt, Anschluss an die Bushaltestellen usw.)
• Vereinbarkeit mit Sondernutzungen des Platzes (z.B. Stellflächen für Stände während der Kieler Woche oder bei Aktionstagen)
In einem nachfolgenden Schritt soll eine Bestandsaufnahme aller taktilen und/oder tastbaren Blindenleitsysteme im Innenstadtbereich bezüglich ihrer normgerechten Einrichtung, ihres baulichen Zustandes oder fehlender Wegstrecken erstellt werden und das Ergebnis bis zum vierten Quartal 2023 in einer Geschäftlichen Mitteilung, als Grundlage weiterer Maßnahmen, dargestellt werden.
Ziel ist es, eine vollständige, der gültigen Norm entsprechende Mobilitätskette für blinde und sehbehinderte Menschen, nicht nur am Bahnhof, sondern auch in einem weiteren Schritt im gesamten Innenstadtbereich sicherzustellen herzustellen.
Bei der Erstellung dieses Konzepts muss der Beirat für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Kiel einbezogen werden. Außerdem kann der Blinden- und Sehbehindertenverein SH Gruppe Kiel beratend mit einbezogen werden.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Eine durch den Ortsbeirat Mitte bei der Verwaltung in Auftrag gegebene Tauglichkeitsprüfung hat ergeben, dass das Blindenleitsystem am Bahnhof erhebliche Mängel aufweist und nicht den aktuellen Din Normen entspricht. Unter anderem ist durch diese Prüfung festgestellt worden:
„Die Ausprägung der Platten in Rillentiefe und Abstand und die Anordnung im Bereich von Abzweigungen entsprechen nicht der gültigen DIN. Dadurch ist die Leitlinie für Blinde schlecht wahrnehmbar. Für Menschen mit Restsehvermögen ist der Kontrast zur dunklen
Bänderung auf dem Platz nicht ausreichend.“
Daher ist das aktuell vorhandene Blindenleitsystem für den Personenkreis blinder und sehbehinderter Menschen untauglich und erfüllt daher nicht den Zweck, für das es ursprünglich einmal errichtet wurde.
Nach der lokalen Überarbeitung der Blindenleitsysteme am Hauptbahnhof bietet es sich an, auch die anderen innerstädtischen taktilen und tastbaren Blindleitsysteme auf ihren baulichen und normgerechten Zustand sowie fehlende Wegstrecken zu untersuchen und z.B. in einer Prioritätenliste darzustellen.
gez. Ratsherr Rainer Kreutz
CDU-Ratsfraktion