Sie müssen keine Unterlagen einreichen.



  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja
     

Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer.

Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post an Ihre Meldeanschrift.

  • Sie erhalten als steuerpflichtige Person in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer.
  • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
  • Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Steueridentifikationsnummer erneut anfordern.
  • Füllen Sie dafür das Eingabeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Feld "senden" ab.
  • Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

Hinweise für Kiel:

Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist auch bei der Einwohnermeldebehörde zu erfragen, die Auskunft von dort ersetzt jedoch nicht die offizielle Mitteilung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) mit den personenbezogenen Daten. Daher wird empfohlen, grundsätzlich beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn die amtliche Übermittlung der Steuer-ID anzufordern.
Nach der Geburt oder bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland wird Ihnen vom BZSt die Steuer-ID automatisch per Brief mitgeteilt, sobald die Meldebehörde die benötigten Daten übermittelt hat. Der Versand der Steuer-ID kann in diesen Fällen ca. 4-8 Wochen dauern. Sollte nach 3 Monaten kein Versand erfolgt sein, ist eine schriftliche Beantragung beim BZSt (über das Eingabeformular per Mail unter: info@identifikationsmerkmal.de) unter Angabe der erforderlichen Daten zu empfehlen.

Es gibt keine Frist.

Es fallen keine Kosten an.



Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Hinweise für Kiel:

Gegen Vorlage Ihres Personalausweises bei der Einwohnermeldebehörde erhalten Sie eine Auskunft über Ihre Steueridentifikationsnummer in schriftlicher Form direkt ausgehändigt. Im Rathaus benötigen Sie hierfür keinen Termin. Falls Sie sich allerdings an ein Stadtteilbürgeramt wenden möchten, ist eine Terminbuchung notwendig. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Änderungen wegen der Pandemielage.
Bei einer schriftlichen Anfrage (per Brief, Fax oder E-Mail) wird Ihnen der Ausdruck der Steueridentifikationsnummer kostenfrei an Ihre gemeldete Adresse zugesandt. Hierfür sind die vollständigen persönlichen Daten anzugeben: Name, Vorname, Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort), Geburtsdatum und Geburtsort.

Worum geht es?

Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch

  • im Einkommensteuerbescheid,
  • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn

  • Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
  • Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt

noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.

Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.


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