Pflege: Beratung
Infos zu Häufigen Fragen
An den Pflegestützpunkt in Ihrem Kreis / Ihrer kreisfreien Stadt.
Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein
Zuständige Stellen in Kiel
Weitere Informationen zum Thema Pflege finden Sie auch auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Worum geht es?
In vielen Kreisen und kreisfreien Städten gibt es Pflegestützpunkte. Hier erhalten Sie Informationen zu Leben und Wohnen im Alter, Pflege und Betreuung sowie zur Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung und anderen Sozialleistungen und Hilfsangeboten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte beraten Sie zu den für Sie individuell in Frage kommenden Hilfs- und Unterstützungsangeboten und helfen Ihnen bei der Organisation der benötigten Leistungen. Die Beratung ist unabhängig und kostenfrei.
Sie haben die Möglichkeit sich persönlich im Pflegestützpunkt oder telefonisch beraten zu lassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen aber auch bei Bedarf zu Ihnen nach Hause.
Hinweise für Kiel:
Aufgaben der Pflegestützpunkte:
- Umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch sowie zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- und landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote
- Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommender Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen
- Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote und die Einbindung bürgerschaftlichern Engagements.
Das Pflegenottelefon ist eine neutrale Anlaufstelle für alle, die das Gefühl haben, dass ihnen ihre Sorgen über den Kopf wachsen.
Unter der Nummer 01802 494847 (6 cent pro Anruf) können Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte Rat und Hilfe bekommen.
Zuständige Stellen
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Bankverbindung & Postanschrift
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
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Die Nummer, die alles weiß
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