Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Welche Unterlagen brauche ich?
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweise für Kiel:
- ggf. Nachweis der Weiterbildung in der Berufskraftfahrerqualifikation (Genaueres hierzu finden Sie unter: „Berufskraftfahrer/in: Weiterbildung - Eintragung in Fahrerlaubnis“, Link siehe unten)
Falls der Reisepass vorgelegt wird, ist auch die Meldebescheinigung vorzulegen.
Bei der Antragstellung für den "Busführerschein" muss die Quittung über ein beantragtes Führungszeugnis vorliegen. Zur Entscheidung über den Antrag muss das Führungszeugnis vorgelegt werden.
Berufskraftfahrer/in: Weiterbildung - Eintragung in Fahrerlaubnis
An wen kann ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Zuständige Stellen in Kiel
FRISTEN
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
GEBUEHREN
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Hinweise für Kiel:
Für die Verlängerung der "LKW-Klassen" (C, C1, CE, C1E) entstehen folgende Gebühren für den Führerschein:
- 48,70 Euro, wenn bereits ein Kartenführerschein vorhanden ist oder
- 62,70 Euro, wenn kein Kartenführerschein vorhanden ist.
- Der Führerschein wird an die Meldeanschrift versendet.
- Bei einer Express- Bestellung fordern wir eine Zusatzgebühr in Höhe von 28,80 Euro an. In diesem Fall muss der Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
- Für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 8,70 Euro an.
Für die Ausstellung eines Fahrerqualifikationsnachweises entstehen folgende Gebühren:
Falls der Eintrag 95 benötigt wird, wird ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) ausgestellt.
Die Ausstellung des FQN beträgt 32,50 Euro. Dieser wird ebenfalls an die Meldeanschrift versendet.
Die Ausstellung des FQN per Expressverfahren beträgt 37,90 Euro. In diesem Fall muss der FQN in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
Für die Ausstellung einer Fahrerkarte entstehen folgende Gebühren:
Die Ausstellung einer Fahrerkarte beträgt 37,00 Euro. Diese wird ebenfalls an die Meldeanschrift versendet.
Die Ausstellung einer Fahrerkarte, die an die Fahrerlaubnisbehörde versendet wird, beträgt 34,00 Euro und muss vor Ort abgeholt werden.
Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).
Was sollte ich noch wissen?
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
RECHTSGRUNDLAGE
§§ 23 und 24 Abs. 1 FeV; § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG
§ 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Worum geht es?
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Hinweise für Kiel:
Ihre Fahrerlaubnis für die LKW-Klassen (C, C1, CE, C1E) können Sie um fünf Jahre verlängern lassen. Ein persönliches Erscheinen in der Führerscheinstelle ist erforderlich.
Zuständige Stellen
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