Infos zu Häufigen Fragen

Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Hinweise für Kiel:

Für Kieler Bürger*innen stehen Online-Dienste für die Beantragung der Leistungen zur Ermäßigung oder Übernahme der Kostenbeiträge für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Bitte halten Sie die Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen, etc. als Datei (Bsp.: Foto, PDF, usw.) bereit. 



Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Hinweise für Kiel:

Für die Leistungen zur Übernahme / Ermäßigung von Kostenbeiträgen für Gebühren und Entgelte zur Kindertagesbetreuung stehen Ihnen folgende Online-Formulare zur Verfügung. Sie benötigen für die digitale Beantragung der Leistungen eine eID (Online-Ausweisfunktion). Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Online: Ermäßigung oder Übernahme von Kostenbeiträgen für Kindertageseinrichtungen beantragen

Online: Erstattung der Betreuungsentgelte für eingeschränkte Betreuung beantragen

Online: Erstattung des Essensgeld beantragen

Online: Änderungen mitteilen oder Nachweise einreichen (zu einem Antrag zur Übernahme oder Erstattung von Kosten/Entgelten zur Kindertagesbetreuung)

Online: Ratenzahlungsvereinbarung für Gebühren/Entgelte für eine Kindertagesbetreuung vereinbaren

Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.

Hinweise für Kiel:

Für Auskünfte über die Höhe, die Berechnung und die Zahlung von Gebühren/Beiträgen im Rahmen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen wenden Sie sich bitte an den Sachbereich Sozialstaffelausgleich/Gebühren- und Beitragsberechnung. 

Tel.: 0431 901-3327 (Info-Telefon)

kita-gebuehrenberechnung@kiel.de

Sofern die gewünschte Kindertageseinrichtung außerhalb Ihrer Wohnortgemeinde liegt, ist bei Ihrer Wohnortgemeinde eine Kostenübernahmeerklärung zu beantragen.

Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.

Keine

Hinweise für Kiel:

Für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen ist von den Eltern ein Teilnahmebeitrag oder eine Gebühr für die pädagogische Betreuung und die Beköstigung zu zahlen. Auf Antrag kann gegebenenfalls eine einkommensabhängige Ermäßigung nach der geltenden Sozialstaffel gewährt werden.

Bei gleichzeitigem Besuch von Geschwistern kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden. Die Kosten für die Beköstigung können durch die Vorlage eines Gutscheines aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ermäßigt werden.

Elterninfo Einkommensgrenzen

Berechnungshilfe für die Gebühren vom 01.01.2023 bis 31.07.2023

Berechnungshilfe für die Gebühren ab dem 01.08.2023



Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Worum geht es?

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.

Hinweise für Kiel:

Die Kosten für die Beköstigung können durch die Vorlage eines Gutscheines aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ermäßigt werden.

Bei gleichzeitigem Besuch von Geschwistern kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden.


Zuständige Stellen

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