ZuständigkeitsfinderPflege: Pflegewohngeld
Infos zur Leistung
- Leistungsbescheid der Pflegekasse,
- Nachweise über das Einkommen (auch Renten) und das vorhandene Vermögen.
An Ihre Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Amt für Soziales oder Sozialamt).
Auskünfte erteilt auch die zuständige vollstationäre Pflegeeinrichtung.
Zuständige Stellen in Kiel
- Fallmanagement in der Hilfe zur Pflege
- Amt für Soziale Dienste : Sozialraumteam Mitte. Stadtteile Brunswik, Mitte, Ravensberg, Düsternbrook
- Amt für Soziale Dienste : Sozialraumteam Nord. Stadtteile Schilksee, Pries, Friedrichsort, Holtenau, Steenbek, Projensdorf, Suchsdorf, Wik
- Amt für Soziale Dienste : Sozialraumteam Ost. Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf, Oppendorf, Ellerbek, Wellingdorf, Auswärtige EGH
- Amt für Soziale Dienste : Sozialraumteam Süd-Ost. Stadtteil Gaarden
- Amt für Soziale Dienste : Sozialraumteam Süd-West. Stadtteil Russee, Hammer, Demühlen, Hassee, Vieburg
- Amt für Soziale Dienste : Sozialraumteam Süd. Stadtteil Elmschenhagen, Kroog, Wellsee, Rönne, Kronsburg, Meimersdorf, Moorsee
- Amt für Soziale Dienste : Sozialraumteam West. Stadtteil Mettenhof, Hasseldieksdamm, Schreventeich
Pflegewohngeld wird grundsätzlich ab dem Antragsmonat gewährt.
Es kann auch ab Vorliegen der Voraussetzungen gezahlt werden, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Leistungsbescheides der Pflegekasse gestellt wird.
Keine
Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung und Pflegewohngeld finden Sie auch auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
- § 9 i. V. mit § 82 Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI),
- § 6 Abs. 4 Landespflegegesetz (LPflegeG),
- § 8f. Landesverordnung zur Durchführung der §§ 5, 6 und 8 des Ausführungsgesetzes zum Pflege-Versicherungsgesetz (Landespflegegesetzverordnung - LPflegeGVO).
Worum geht es?
Pflegewohngeld ist eine bewohnerbezogene Förderung der Investitionskosten bei vollstationärer Pflege. Es wird an die Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner gewährt, deren Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Investitionskosten nicht ausreicht. Dabei gilt eine Einkommensgrenze. Pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen mit geringen Einkünften und geringem Vermögen werden auf diese Weise von den Investitionskosten entlastet.
Die Höhe des Pflegewohngeldes richtet sich insbesondere nach den Investitionskosten des Pflegeheimes und der Einkommens- und Vermögenssituation der pflegebedürftigen Bewohnerin oder des Bewohners. Maximal können 15,35 Euro täglich an Pflegewohngeld gewährt werden.
Die Förderung ist von dem Träger der Pflegeeinrichtung bei dem zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt zu beantragen. Für die Antragstellung ist die Zustimmung der pflegebedürftigen Bewohnerin oder des pflegebedürftigen Bewohners erforderlich. Unterlagen zur Einkommens- und Vermögenssituation können der Bewilligungsbehörde gesondert zugeleitet oder dem Antrag der Pflegeeinrichtung in einem verschlossenen Umschlag beigefügt werden. In bestimmten Fällen kann der Antrag auf Pflegewohngeld auch von der oder dem Pflegebedürftigen selbst gestellt werden.
Pflegewohngeld wird nur für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen gezahlt, für die ein Träger der Sozialhilfe in Schleswig-Holstein die Kosten der Sozialhilfe bereits trägt oder im Falle der Sozialhilfebedürftigkeit zu tragen hätte.
Zuständige Stellen
- Fallmanagement in der Hilfe zur Pflege
- Amt für Soziale Dienste : Sozialraumteam Mitte. Stadtteile Brunswik, Mitte, Ravensberg, Düsternbrook
- Amt für Soziale Dienste : Sozialraumteam Nord. Stadtteile Schilksee, Pries, Friedrichsort, Holtenau, Steenbek, Projensdorf, Suchsdorf, Wik
- Amt für Soziale Dienste : Sozialraumteam Ost. Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf, Oppendorf, Ellerbek, Wellingdorf, Auswärtige EGH
- Amt für Soziale Dienste : Sozialraumteam Süd-Ost. Stadtteil Gaarden
- Amt für Soziale Dienste : Sozialraumteam Süd-West. Stadtteil Russee, Hammer, Demühlen, Hassee, Vieburg
- Amt für Soziale Dienste : Sozialraumteam Süd. Stadtteil Elmschenhagen, Kroog, Wellsee, Rönne, Kronsburg, Meimersdorf, Moorsee
- Amt für Soziale Dienste : Sozialraumteam West. Stadtteil Mettenhof, Hasseldieksdamm, Schreventeich
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
Online-Dienste online bezahlen
Vieles bei der Kieler Stadtverwaltung können Sie online erledigen. Wenn dabei Gebühren zu bezahlen sind, akzeptieren wir die Online-Zahlung per Kreditkarte oder PayPal.
Die Nummer, die alles weiß
115Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?
Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß: 115 - die einheitliche Behördennummer.