Zuständigkeitsfinder
Beantragung von Karteikartenabschriften der Führerscheine

Infos zur Leistung

Es müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.



Hinweise für Kiel:

Die Karteikarte kann am einfachsten per E-Mail beantragt werden unter fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de

Zuständige Stellen in Kiel

Die Beantragung einer Karteikartenabschrift ist gratis.



§ 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Worum geht es?

Eine Karteikartenabschrift ist eine Ãœbersicht Ihrer erteilten Fahrerlaubnisklassen der ausstellenden Behörde. 

Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein, so benötigen Sie keine Karteikartenabschrift. In diesem Fall sind Ihre Daten bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert.

Sie benötigen eine Karteikartenabschrift nur, wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, der nicht von Ihrer jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde. 

Für die Beantragung werden folgende Daten benötigt:

  • Nachname
  • Vorname(n) (wie im Personalausweis)
  • Geburtsname 
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift
  • Führerscheinnummer bzw. Vordrucknummer (Wenn vorhanden)

Bitte geben Sie die Kontaktdaten und vollständige Anschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie eine direkte Übersendung an Ihre nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde wünschen. Anderenfalls wird die Karteikartenabschrift an Ihre Anschrift übersandt.

 

Zuständige Stellen

 



Bankverbindungen

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel

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