Gesundheitsförderung

Infos zu Häufigen Fragen

§5 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)

Worum geht es?

Laut Gesundheitsdienst-Gesetz ist es Aufgabe der Kommunen, gesundheitsförderliche Aktivitäten zu initiieren, zu unterstützen und zu koordinieren. Diese kommunale Gesundheitsförderung zeigt sich in Projekten, Kursangeboten, Informationsveranstaltungen, Öffentlichkeitskampagnen und Aktionen für unterschiedlichste Zielgruppen, wie zB Kinder und Jugendliche, Familie, Seniorinnen und Senioren, Berufstätige, Frauen, Männer, Prostituierte und Wohnungslose in Institutionen bzw Lebenswelten, wie unter anderem Kindergarten, Schule, Pflegeheim, Betrieb, ausgewählte Stadtteile.

Gesundheitsfördernde Maßnahmen berücksichtigen insbesondere benachteiligte Gruppen, um das Ziel gleicher Gesundheitschancen für alle anzustreben.

Um Maßnahmen der Gesundheitsförderung aufeinander abzustimmen, sind sogenannte "Runde Tische" wesentliche Voraussetzung für die Kooperation und Vernetzung der verschiedenen Akteure der Kommune. Hier werden anhand des Expertenwissens vor Ort wichtige Theman der Gesundheitsförderung diskutiert, lokale Gesundheitsziele beraten und entsprechende Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung sinnvoll und bedarfsorientiert erarbeitet. Dabei kommen Akteure aus verschiedenen Einfluss- und Tätigkeitsbereichen zusammen, wie zB Freie Träger, die Ärzteschaft, kommunale Vertreterinnen und Vertreter, die Politik sowie Bürger*innen.

Grundlage der Entwicklung und Steuerung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung ist die Gesundheitsberichterstattung gemäß dem Motto "Daten für Taten".

Hinweise für Kiel:

"Das Kieler Willkommensbuch - Schön, dass du da bist!"

Mit seinen umfangreichen Informationen und Hilfsangeboten begleitet es Sie durch die erste gemeinsame Zeit...

Einen ausführlichen Einblick erhalten Sie unter:

Das Kieler Willkommensbuch - Schön, dass du da bist!


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