ZuständigkeitsfinderSich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen
Infos zur Leistung
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zu der Raumverträglichkeitsprüfung äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.
- Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
- Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Worum geht es?
Durch eine Raumverträglichkeitsprüfung werden frühzeitig konkurrierende Nutzungsansprüche an den Raum ermittelt und im Einzelfall aufeinander abgestimmt. Außerdem können so Kompromisslinien aufgezeigt werden und Konflikte lassen sich vor dem eigentlichen Planfeststellungsverfahren entschärfen. Sie ist wegen ihres fachübergreifenden Charakters besonders geeignet, die oftmals widerstreitenden Planungen und Nutzungsansprüche in Einklang zu bringen, und schließt die Prüfung von Trassen- und Standortalternativen ein. Mit Hilfe der Umweltverträglichkeitsprüfung, die in das Verfahren integriert ist, ist die Raumverträglichkeitsprüfung außerdem darauf ausgerichtet, Eingriffe in schützenswerte Bereiche abzuwenden oder unvermeidbare Eingriffe und Umweltbelastungen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.
Das Ergebnis einer Raumverträglichkeitsprüfung entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Vorhabenträgern und Einzelnen. Sie ersetzt nicht Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstige behördliche Entscheidungen über die Zulässigkeit eines Vorhabens. Das Ergebnis der Prüfung ist aber in den nachfolgenden Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Aufgrund des eher behördenverbindlichen Charakters und der fehlenden unmittelbaren Rechtswirkung nach außen kann das Ergebnis einer Raumverträglichkeitsprüfung nicht mit einem Rechtsmittel angegriffen werden.
Zu solchen raumbedeutsamen können unter anderem gehören:
- Abbau von Bodenschätzen
- Straßen und Schienenbau
- Erdgastransportleitungen
- Hochspannungsleitungen
- Deponien
Die Landesbehörde bewertet hierbei die Auswirkungen vor allem in folgenden Bereichen:
- Gesellschaft
- Wirtschaft
- Infrastruktur
- Umwelt
Prüft eine Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit für ein mögliches Vorhaben, macht sie dies öffentlich bekannt.
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich nach der Bekanntmachung durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen. Dafür haben Sie mindestens einen Monat Zeit.
Durch die Beteiligung können Sie an der Prüfung mitwirken.
Zuständige Stellen
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
Online-Dienste online bezahlen
Vieles bei der Kieler Stadtverwaltung können Sie online erledigen. Wenn dabei Gebühren zu bezahlen sind, akzeptieren wir die Online-Zahlung per Kreditkarte oder PayPal.
Die Nummer, die alles weiß
115Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?
Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß: 115 - die einheitliche Behördennummer.