Zuständigkeitsfinder
EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

 

Infos zur Leistung

  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
  • Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
  • Zusätzlich als:
    •  
    • Selbständige: Gewerbeanmeldung
    • Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis: Handelsregistereintrag
    • Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis


  • Formular: Formular für Ausstellung der EUBescheinigung der jeweils zuständigen Stelle
  • OnlineVerfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

  • Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren
  • Angabe und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit

Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
  • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt

Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie sie für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.

  • In der Regel 2 – 4 Wochen

Es fallen Kosten an. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.



Ob zur Aufnahme der Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat besondere Voraussetzungen zu beachten sind, insbesondere ob die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich ist, darüber informiert auch der Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG:

Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG

Worum geht es?

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.

Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angegeben werden. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.

 

 



Bankverbindungen

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel

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