Infos zu Häufigen Fragen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Ein Kind erhält einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten, wenn

  • es das erste Lebensjahr vollendet hat, d.h. mit seinem ersten Geburtstag, oder
  • diese Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
  • die Erziehungsberechtigten
    • einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
    • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
    • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen.

Hinweise für Kiel:

Das Servicebüro Kindertagesbetreuung berät Sie bei der Suche nach der richtigen Betreuung Ihrer Kinder.

Für Auskünfte über die Höhe, die Berechnung und die Zahlung von Gebühren/Beiträgen im Rahmen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen wenden Sie sich bitte an den Sachbereich Sozialstaffelausgleich/Gebühren- und Beitragsberechnung. Rufen Sie gerne das Info-Telefon an unter: 0431 901-3327

Eine Liste mit den zuständigen Mitarbeiter/innen für die jeweilige Einrichtung finden Sie unter dem untenstehenden Link.

Sofern die gewünschte Kindertageseinrichtung außerhalb Ihrer Wohnortgemeinde liegt, ist bei Ihrer Wohnortgemeinde eine Kostenübernahmeerklärung zu beantragen.

Über das Landesportal können Sie gezielt nach einer passenden Kindertageseinrichtung suchen. 

Kita Partal Schleswig-Holstein

Zuständigkeiten Mitarbeiter/innen für Gebühren/ Beiträge/ Sozialstaffelausgleich

Kinderbetreuung in Kiel

Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Hinweise für Kiel:

Für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen ist von den Eltern ein Teilnahmebeitrag oder eine Gebühr für die pädagogische Betreuung und die Beköstigung zu zahlen. Auf Antrag kann gegebenenfalls eine einkommensabhängige Ermäßigung nach der geltenden Sozialstaffel gewährt werden.

Bei gleichzeitigem Besuch von Geschwistern kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden. Die Kosten für die Beköstigung können durch die Vorlage eines Gutscheines aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ermäßigt werden.

Antrag auf Ermäßigung für Kindertagesbetreuung

Elterninfo Einkommensgrenzen

Berechnungshilfe für die Gebühren vom 01.01.2023 bis 31.07.2023

Berechnungshilfe für die Gebühren ab dem 01.08.2023



Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein

Jugendämter und telefonische Beratungsangebote

Worum geht es?

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen.

Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.


Zuständige Stellen

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