Kindertageseinrichtungen / Kindergärten
An wen kann ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen.
Hinweise für Kiel:
Das Servicebüro Kindertagesbetreuung berät Sie bei der Suche nach der richtigen Betreuung Ihrer Kinder.
Für Auskünfte über die Höhe, die Berechnung und die Zahlung von Gebühren/Beiträgen im Rahmen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen wenden Sie sich bitte an den Sachbereich Sozialstaffelausgleich/Gebühren- und Beitragsberechnung. Rufen Sie gerne das Info-Telefon an unter: 0431 901-3327
Eine Liste mit den zuständigen Mitarbeiter/innen für die jeweilige Einrichtung finden Sie unter dem untenstehenden Link.
Sofern die gewünschte Kindertageseinrichtung außerhalb Ihrer Wohnortgemeinde liegt, ist bei Ihrer Wohnortgemeinde eine Kostenübernahmeerklärung zu beantragen.
Über das Landesportal können Sie gezielt nach einer passenden Kindertageseinrichtung suchen.
Kita Partal Schleswig-Holstein
Zuständigkeiten Mitarbeiter/innen für Gebühren/ Beiträge/ Sozialstaffelausgleich
Zuständige Stellen in Kiel
GEBUEHREN
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Kiel:
Für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen ist von den Eltern ein Teilnahmebeitrag oder eine Gebühr für die pädagogische Betreuung und die Beköstigung zu zahlen. Auf Antrag kann gegebenenfalls eine einkommensabhängige Ermäßigung nach der geltenden Sozialstaffel gewährt werden.
Bei gleichzeitigem Besuch von Geschwistern kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden. Die Kosten für die Beköstigung können durch die Vorlage eines Gutscheines aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ermäßigt werden.
Antrag auf Ermäßigung für Kindertagesbetreuung
Berechnungshilfe für die Gebühren vom 01.01.2023 bis 31.07.2023
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
RECHTSGRUNDLAGE
Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG)
§ 24 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)
Hinweise für Kiel:
Gebühren/Beiträge:
- § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen und geförderte Tagespflege
Worum geht es?
Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen.
Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.
Zuständige Stellen
Auch interessant
Termine vereinbaren
Bankverbindung & Postanschrift
Förde Sparkasse
IBAN:
DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC:
NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel
Die Nummer, die alles weiß

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr.
Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet?
Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?
Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß:
115 - die einheitliche Behördennummer.