Zuständigkeitsfinder
Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Infos zur Leistung

  • An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
  • die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
  • an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

schleswig-holstein.de - Schwangerschaft - Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Schleswig-Holstein

Zuständige Stellen in Kiel

  • Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
  • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

schleswig-holstein.de - Schwangerschaft - Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Schleswig-Holstein

Hinweise für Kiel:

Mehrsprachige Informationen über medizinische Hilfe ohne Papiere gibt es auf https://medibuero-kiel.de

Worum geht es?

Sind Sie ungewollt schwanger geworden?
Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

Hinweise für Kiel:

Sprechstunde für Schwangere ohne Krankenversicherung

Wir bieten kostenfreie ärztliche Beratung und Unterstützung gemäß Mutterschaftsrichtlinien an und stellen einen Mutterpass aus. Auch die Überprüfung des Impfschutzes während der Schwangerschaft und gegebenenfalls notwendige Impfungen führen wir durch. 

 

Zuständige Stellen

 



Bankverbindungen

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel

 

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Die Nummer, die alles weiß

115

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß: 115 - die einheitliche Behördennummer.

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