Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Welche Unterlagen brauche ich?
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
Hinweise für Kiel:
Gesetzliche Vertreter des/der Jugendlichen können den Schein abholen und müssen dann ein aktuelles Ausweisdokument vorlegen. Andere Personen können nicht hierzu bevollmächtigt werden.
FORMULARE
Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.
An wen kann ich mich wenden?
Hinweise für Kiel:
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten (Stadtamt) wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Bitte beachten Sie, dass für die Stadtteilbürgerämter ein Termin benötigt wird.
FRISTEN
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.
GEBUEHREN
Keine.
Was sollte ich noch wissen?
Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:
- Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
RECHTSGRUNDLAGE
Worum geht es?
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
Zuständige Stellen
- Elmschenhagen Stadtteilamt
- Hassee Stadtteilamt
- Mettenhof Stadtteilamt
- Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt
- Pries-Friedrichsort Stadtteilamt
- Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten
- Suchsdorf Stadtteilamt
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