Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Hauswirtschaftshilfe
An wen kann ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.Hinweise für Kiel:
Sie wünschen zunächst nur eine Beratung? Wenden Sie sich dazu bitte an den Pflegestützpunkt. in der Landeshauptstadt Kiel.
Dort kann Ihnen bedarfsgerecht mitgeteilt werden, welche Hilfemöglichkeiten bestehen und von wem Sie finanzielle Unterstützung erhalten können.
Im Amt für Soziale Dienste werden Ihre Anträge von dem Fachbereich Leistungen der Hilfe zur Pflege bearbeitet.
Zuständige Stellen in Kiel
- Amt für Soziale Dienste : Fallmanagement in der Hilfe zur Pflege
- Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Grundsicherung, Besondere Hilfen
- Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Gaarden und Süd
- Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Mitte und Mettenhof
- Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Ost und Nord
- Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Worum geht es?
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Zuständige Stellen
- Amt für Soziale Dienste : Fallmanagement in der Hilfe zur Pflege
- Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Grundsicherung, Besondere Hilfen
- Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Gaarden und Süd
- Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Mitte und Mettenhof
- Amt für Soziale Dienste : Leistungen der Hilfe zur Pflege für die Sozialzentrumsbereiche Ost und Nord
- Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
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Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel
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