Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Infos zu Häufigen Fragen
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
Zuständige Stellen in Kiel
Keine
§ 71 SGB XII
Worum geht es?
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Zuständige Stellen
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Bankverbindung & Postanschrift
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Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel
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