ZuständigkeitsfinderHilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Infos zur Leistung
In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise für Kiel:
Den Antrag Soziale Schwierigkeiten gibt es auch als Online-Dienst.
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Ãœberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
- Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Ãœbertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
Hinweise für Kiel:
Wenn Sie wohnungslos sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, wenden Sie sich an das Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftssicherung.
Zuständige Stellen in Kiel
- Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Gaarden
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Mettenhof
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Mitte
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Nord
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Ost
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Süd
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
Kostenart: kostenlos
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen
Worum geht es?
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Ãœberwindung dieser Schwierigkei-
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Ãœberwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:
- Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
- Soziale Schwierigkeiten:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soziale Beziehungen
- Straffälligkeit
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
nung - Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
- Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
stationärer Unterbringung
Hinweise für Kiel:
- Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Hilfe bei akutem Wohnungsverlust (Obdachlosigkeit)
Zuständige Stellen
- Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Gaarden
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Mettenhof
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Mitte
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Nord
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Ost
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Süd
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
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