Sozialhilfe: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Welche Unterlagen brauche ich?
- Personalausweis,
- Krankenversichertenkarte,
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid).
An wen kann ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Kiel:
Wenn Sie wohnungslos sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, wenden Sie sich an das Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftssicherung.
Zuständige Stellen in Kiel
- Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Elmschenhagen
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Gaarden
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Mettenhof
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Mitte
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Nord
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Ost
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Süd
FRISTEN
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
GEBUEHREN
Keine
RECHTSGRUNDLAGE
§§ 67 bis 69 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.
Worum geht es?
Die Hilfe ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Anspruch auf diese Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten außerhalb oder innerhalb von Einrichtungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gemäß §§ 67 - 69 SGB XII hat jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist (zum Beispiel obdachlos oder straffällig geworden ist, ohne Familie da steht oder keine gesicherte Existenz hat) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann.
Dabei können die besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Person des Hilfesuchenden, in seinen gegenwärtigen Lebensverhältnissen oder in seinem sozialen Umfeld begründet sein. Es darf sich jedoch nicht um Schwierigkeiten handeln, die sich von denen nicht unterscheiden, die fast jeden im Laufe eines Lebens einmal treffen können (zum Beispiel Ehekrise, Probleme am Arbeitsplatz).
Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen. Hierzu gehören vor allem:
- Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen,
- Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,
- Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und
- Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.
Hinweise für Kiel:
- Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Hilfe bei akutem Wohnungsverlust (Obdachlosigkeit)
Zuständige Stellen
- Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Elmschenhagen
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Gaarden
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Mettenhof
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Mitte
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Nord
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Ost
- Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst im Sozialzentrum Süd
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