Fahrkostenübernahme für Krankentransport und Krankenfahrten
Welche Unterlagen brauche ich?
- Ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung
- Fahrten im Zusammenhang mit einer ambulanten Behandlung bedürfen teilweise der Genehmigung durch die Krankenkasse
FORMULARE
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer behandelnden Ärztin, Ihrem behandelnden Arzt.
FRISTEN
keine
GEBUEHREN
Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Diese Zuzahlungen müssen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.
Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung. Dies gilt auch für Fahrten im Zusammenhang mit stationsersetzenden ambulanten Operationen.
Verfügen Sie über ein geringes oder kein Einkommen, können Sie auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse.
RECHTSGRUNDLAGE
Worum geht es?
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung, Rettungsfahrten und Krankentransporte.
Ebenso besteht Anspruch auf Fahrten zur ambulanten Behandlung sowie vor- und nachstationärer Krankenhausbehandlung einschließlich dem ambulanten Operieren, wenn dadurch stationäre Behandlungen vermieden bzw. verkürzt werden oder diese nicht ausführbar sind.
Ansonsten übernehmen die Krankenkassen die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur in Ausnahmefällen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden (zum Beispiel Dialysebehandlungen, Chemotherapie, Mobilitätseinschränkung, bestimmter Pflegegrad).
Zuständige Stellen
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