ZuständigkeitsfinderEingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Infos zur Leistung
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Hinweise für Kiel:
Es gibt in Kiel unterschiedliche Arten und Formen der Kindertagesbetreuung. Wenn Sie sich über das Betreuungsangebot für Kinder mit Behinderungen informieren möchten oder einen Betreuungsplatz benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Für alle weiteren Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziale Dienste.
Zuständige Stellen in Kiel
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Worum geht es?
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
Zuständige Stellen
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
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