Frühförderung behinderter Kinder

An wen kann ich mich wenden?

An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

GEBUEHREN

Keine



RECHTSGRUNDLAGE

§ 46 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

§ 46 SGB

Worum geht es?

Das Angebot der wohnortnahen interdisziplinären Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.

Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt beziehungsweise abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.


Zuständige Stellen

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Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle
Empfänger: Stadtkasse Kiel 
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52 
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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