Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Welche Unterlagen brauche ich?
Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.
FORMULARE
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Schriftform erforderlich: Ja
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Persönliches Erscheinen nötig: Nein
An wen kann ich mich wenden?
Hinweise für Kiel:
Sie können sich an das Kieler Stadtamt (Zulassungsstelle) oder an die Zulassungsbehörde Altenholz (Tel. +49 431 320979-23 bis -26, -30, -31, sh. nachfolgenden Link unter Zulassungsbehörde Altenholz) wenden.
Zuständige Stellen in Kiel
FRISTEN
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
GEBUEHREN
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
Hinweise für Kiel:
Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) fallen Gebühren ab 11,70 € an. Hinzu kommen ggf. noch Gebühren für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgestzt werden.
RECHTSGRUNDLAGE
Worum geht es?
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie daher immer mitführen und auf Verlangen zuständigen Personen aushändigen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar.
Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugschein bestehen, bleibt dieser gültig.
Zuständige Stellen
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