Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Infos zu Häufigen Fragen

Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.



  • Schriftform erforderlich: Ja

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Es müssen die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs vorliegen.

Überprüfen Sie die korrekte Eintragung aller Daten bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.

Gibt es für das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein, werden die Daten von dort in die Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

Hinweise für Kiel:

Sie können sich an das Kieler Stadtamt (Zulassungsstelle) oder an die Zulassungsbehörde Altenholz (Tel. +49 431 320979-23 bis -26, -30, -31, sh. nachfolgenden Link unter Zulassungsbehörde Altenholz) wenden.

Zulassungsbehörde Altenholz

Zuständige Stellen in Kiel

vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

Hinweise für Kiel:

Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) fallen Gebühren ab 11,70 € an. Hinzu kommen ggf. noch Gebühren für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgestzt werden.



Worum geht es?

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie daher immer mitführen und auf Verlangen zuständigen Personen aushändigen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar.

Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugschein bestehen, bleibt dieser gültig.


Zuständige Stellen

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