ZuständigkeitsfinderFahrverbot und Führerscheinentzug
Infos zur Leistung
Hinweise für Kiel:
Der Führerschein kann im Falle eines Fahrverbotes in der Bußgeldstelle persönlich abgegeben werden.
Desweiteren ist es möglich, den Führerschein per Post zu versenden, oder in den Briefkasten der Bußgeldstelle einzuwerfen.
Auch für alle außerhalb der Stadt Kiel in Deutschland verhängte rechtskräftige Fahrverbote gegenüber Kieler Bürgerinnen und Bürgern nimmt die Bußgeldstelle Kiel die Führerscheine entgegen, sofern kein Widerspruchsverfahren o.Ä. anhängig ist. Hierfür muss der zugrunde liegende Bußgeldbescheid im Original vorgelegt werden.
Zuständige Stellen in Kiel
§ 46 Abs. 1 FeV; § 3 StVG; §3 FeV; § 2a Abs. 2 StVG; §§ 4, 6e, 25 StVG;
Worum geht es?
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutungen:
Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides beziehungsweise sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben/zurückgeschickt.
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).
Hinweise für Kiel:
Für die Neu/Wiedererteilung nach Entzug einer Fahrerlaubnis wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständige Stellen
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
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