Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Infos zu Häufigen Fragen

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Hinweise für Kiel:

Hinweis: Wenn Sie im Besitz der Kfz-Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) sind, können Sie das Fahrzeug abmelden. Sie müssen nicht der Halter dieses Fahrzeuges sein.
 



Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Hinweise für Kiel:

Ein Kfz kann online oder in der Kieler Zulassungsstelle (Saarbrückenstraße 147) oder in der Altenholzer Außenstelle (Teichkoppel 72) abgemeldet werden.

Im Rathaus und in den Verwaltungsstellen können nur Kfz-Adressänderungen innerhalb Kiels erledigt werden.

Die zwangsweise Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen ist Aufgabe des Sachbereichs Vollzug und Ermittlung (Stadtamt).

Es können dort keine regulären KFZ Abmeldungen / Stilllegungen getätigt werden.

Es gibt keine Frist.

Hinweise für Kiel:

Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges beträgt 16,80 Euro.

Bei einer zwangsweisen Außerbetriebsetzung entstehen (fallabhängig) Gebühren zwischen 75 und 225 Euro. Diese Gebühren können auch bei nicht erfolgter Außerbetriebsetzung entstehen.



Hinweise für Kiel:

Sie möchten gerne Ihren Online-Ausweis aktivieren? Das geht ganz einfach über das Personalausweisportal. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post zu Ihnen nach Hause.

Personalausweisportal

Worum geht es?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.


Zuständige Stellen

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BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
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24099 Kiel

 

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