Fahrerlaubnis: Namen ändern

Infos zu Häufigen Fragen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • Führerschein,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde,
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde.

Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Hinweise für Kiel:

Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Pass eingereicht wird.



An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Zuständige Stellen in Kiel

Die Ausstellung dauert im Standardverfahren circa zwei Wochen.

Hinweise für Kiel:

Die Berarbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.

Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Hinweise für Kiel:

Die Gebühr beträgt 31,40 Euro. Der Führerschein wird an die Meldeanschrift versendet.

Bei einer Express- Bestellung fordern wir eine Antragsgebühren in Höhe von 55,40 Euro an. In diesem Fall muss der Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.

Für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 8,70 Euro an.

Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal). 



Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

GebOst

Worum geht es?

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Voraussetzung:
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.


Zuständige Stellen

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Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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