Jugendarbeit / Jugendbildung

Infos zu Häufigen Fragen

  • An die Jugendverbände, Vereine oder Initiativen (freie Träger) oder
  • an das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (öffentlicher Träger).

Es können Mitgliedsbeiträge von den freien Trägern erhoben werden.



Weitere Informationen zur Jugendarbeit finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Hinweise für Kiel:

Die Adressen und Telefonnummern der Jugend- und Mädchentreffs sind auf der Homepage der Landeshauptstadt Kiel zu finden.

Jugend- und Mädchentreffs

  • Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
  • Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz - JuFöG).

SGB VIII

JuFöG

Worum geht es?

Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe.

Die Jugendarbeit (offene und verbandliche Jugendarbeit) fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt. Konkret spiegelt sich dies darin wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.

Das Land Schleswig-Holstein fördert Bildungsveranstaltungen und Projekte von Trägern der Jugendhilfe, die Jugendverbände, Investitionen in Stätten der Jugendarbeit, die internationale Jugendarbeit, das Ferienwerk Schleswig-Holstein sowie das ehrenamtliche Engagement (Freistellung und Verdienstausfall) auf der Basis der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.

Hinweise für Kiel:

In Kiel gibt es insgesamt 28 Einrichtungen der Jugend- und Mädchenarbeit, davon vier ausschließlich für Mädchen bzw. junge Frauen.

Dreizehn Einrichtungen befinden sich in Trägerschaft der Landeshauptstadt Kiel, verschiedene freie Träger der Wohlfahrtspflege betreiben weitere fünfzehn Einrichtungen.

Zentrale Aufgabe der offenen Jugend- und Mädchenarbeit ist es, die Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen zu stärken und ihre Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu erhöhen.

Dabei geht es um die

  • Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung
  • Befähigung zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
  • Unterstützung bei der Lebensbewältigung und Lebensgestaltung
  • Orientierung in der Vermittlung und Auseinandersetzung mit Werten und Normen
  • Umsetzung von Chancengleichheit und Gleichstellung von Mädchen und jungen Frauen sowie Jungen und jungen Männern
  • Entwicklung von Akzeptanz und Respekt gegenüber Menschen verschiedener Herkunft, Weltanschauung und Lebensweise
     

Das Angebot der Jugend- und Mädchentreffs richtet sich an Mädchen und Jungen bzw. junge Erwachsene bis 27 Jahre.
 


Zuständige Stellen

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