Beseitigung von (baulichen) Anlagen

Infos zu Häufigen Fragen

Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.

Hinweise für Kiel:

  • ein Lageplan, der die Lage der zu beseitigenden Anlagen unter Bezeichnung des Grundstückes nach Liegenschaftskataster sowie nach Straße und Hausnummer darstellt,
  • in den Fällen des § 63 Abs. 3 Satz 3 LBO die Bestätigung der Person nach der Liste nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes,
  • in den Fällen des § 63 Abs. 3 Satz 4 LBO die Bescheinigung der oder des von der Bauaufsichtsbehörde beauftragten Prüfingenieurin oder Prüfingenieurs für Standsicherheit.


Hinweise für Kiel:

Formulare und Vordrucke finden Sie über die nachfolgenden Links.

Bauantrag

Erklärung der Aufstellerin oder des Aufstellers der bautechnischen Nachweise

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.



Worum geht es?

Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.


Zuständige Stellen

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Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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