Zuständigkeitsfinder
Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen

Infos zur Leistung

  • Natürliche Personen:
    • Personalausweis, eID-Karte, BundID oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
       
  • Juristische Personen:
    • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
    • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ehemals Fahrzeugbrief)
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummer
    • Für den Einzug der Kfz-Steuer: Bankverbindung oder SEPA-Mandat der Halterin beziehungsweise des Halters des Fahrzeugs

Hinweise für Kiel:

Neben den Daten des Antragstellers und dem Versicherungsschutz müssen bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen auch die Fahrzeugdaten nachgewiesen werden. Außerdem müssen für Probe- und Überführungsfahrten eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug nachgewiesen werden.

Als Nachweis für die Betriebserlaubnis und die Fahrzeugdaten können vorgelegt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (Eine Kopie ist als Nachweis ausreichend)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (Eine Kopie ist als Nachweis ausreichend)
  • Datenbestätigung des Herstellers
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity)
  • Gutachten eines anerkannten Sachverständigen für den Straßenverkehr gemäß §21 StVZO oder § 13 EG-FGV

Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung oder Betriebserlaubnis (Prüfungsfahrten):

Gibt es für ein Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis oder Hauptuntersuchung, kann trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen beantragt und zugeteilt werden. Die Beantragung ist nur bei der Zulassungsbehörde möglich, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist.

Die Verwendung des Kurzzeitkennzeichens wird beschränkt auf die Hin- und Rückfahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen zugeteilt hat oder einen angrenzenden Bezirk. Inbegriffen sind Fahrten zur unmittelbaren Reparatur von Mängeln, die bei der Prüfung festgestellt werden zur nächstgelegenen Werkstatt. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als "verkehrsunsicher"eingestuft werden.



  • Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.
  • Das Fahrzeug wurde vorher noch nicht zugelassen.
  • In einigen Bundesländern besteht eine 30-Euro-Grenze, dies ist in Schleswig-Holstein nicht der Fall. Für die Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen gilt daher allgemein, dass keine rückständigen Gebühren oder Auslagen aus vorherigen Zulassungsvorgängen bestehen dürfen.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Tageszulassungen können unter bestimmten Voraussetzungen folgendermaßen beantragt werden:

  • vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
  • online über das i-Kfz-Portal
  • online über die Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)

Antrag vor Ort:

  • Sie oder Ihre Vertretung stellen bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle einen Antrag auf Tageszulassung Ihres Neufahrzeugs.
  • Folgende Daten werden bei der Tageszulassung vor Ort erfasst: bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vorname,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
    • bei Personenvereinigungen (zum Beispiel Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine):
    • Vertretung mit Daten der natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung
  • Nach einer erfolgreichen Tageszulassung erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsnachweis unter Angabe des Kennzeichens des zugelassenen Fahrzeugs und der Gültigkeitsdauer.
  • Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf
    • Kfz-Steuerrückstände,
    • Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht

Onlineantrag über das i-Kfz-Portal:

Juristische und natürliche Personen mit weniger als 500 Zulassungsanträgen pro Jahr können Tageszulassungen online über das i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

  • Rufen Sie das i-Kfz-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde auf und weisen Sie Ihre Identität mit einer der folgenden Methoden nach:
    • Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises
    • elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
    • BundID mit ELSTER-Zertifikat
    • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
  • Füllen Sie die Antragsmaske mit folgenden Informationen aus:
    • Kfz-Kennzeichen und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung
    • Kennzeichen: wählen Sie das nächste freie Kennzeichen aus und geben Sie das Wunschkennzeichen oder das reservierte Kennzeichen an.
  • Zahlen Sie die Gebühr über ein ePayment-System.
  • Bestätigen Sie Ihre Eingaben und die Antragstellung.
  • Ihr Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  • Ihr Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Tageszulassung werden Ihnen sofort online bereitgestellt. Laden Sie diesen innerhalb von 30 Minuten herunter oder schicken Sie diesen per E-Mail an Ihre E-Mailadresse.
  • Drucken Sie Ihren Tageszulassungsbescheid aus und bringen Sie diese am Fahrzeug sichtbar an.

Onlineantrag über die Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA):

Juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsanträgen pro Jahr können Tageszulassungen online über die GKS des KBA beantragen.

  • Rufen Sie über das Online-Portal “KBA-Online“ den Bereich “Großkundendaten“ auf.
  • Registrieren Sie sich mit Ihrem ELSTER-Unternehmenskonto beim KBA
  • Beantragen Sie die gewünschten Tageszulassungen.
  • Die GKS prüft Ihre Zulassungsanträge und leitet fehlerfreie Anträge an die zuständigen i-Kfz-Portale weiter.
  • Ist im Ausnahmefall das i-Kfz-Portal nicht erreichbar, werden die Anträge zur teilautomatisierten Bearbeitung an die zuständige Zulassungsbehörde gesendet.
  • Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde entscheidet über den Einzelantrag, prüft Gebührenrückstände und die Verfügbarkeit des Kennzeichens.
  • Die Rückmeldung samt Übermittlung des vorläufigen Zulassungsnachweises erfolgt elektronisch per E-Mail.
     

In der Regel sofort

Besteht in der Bundesrepublik Deutschland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig.

Hat der Halter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung

1.      in einem Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Vertragsstaat), in den eine Zustellung möglich ist, oder

2.      in einem Staat, in dem das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland in Kraft ist,
ist die Behörde am regelmäßigen Standort des Fahrzeuges zuständig.

Zuständige Stellen in Kiel

Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.

Hinweise für Kiel:

Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit immer am Tag der Beantragung beginnt. Ein späterer Gültigkeitsbeginn, abweichend vom Tag der Beantragung ist nicht möglich.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise für Kiel:

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen beträgt 13,10€

Die Gebühr für eine Tageszulassung beträgt 46,80€
 

Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten für die Ausstellung der Kurzzeitkennzeichen entstehen. Die Preise hierzu erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Anbietern.



Worum geht es?

Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz eine Tageszulassung beantragen.

Eine Tageszulassung wird für Neuwagen ausgestellt, die noch keinen Vorbesitzer hatten, also noch nicht zugelassen waren. Sie ist die erstmalige Zulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Die Tageszulassung gilt immer für die Dauer des Tages, an dem die Erstzulassung wirksam wird.

Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen die vorgeschriebenen Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Bei der Inbetriebsetzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen müssen Sie als Fahrerin oder Fahrer den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen.

Der vorläufige Zulassungsnachweis muss folgende Angaben enthalten:

  • Name der Zulassungsbehörde
  • die Antragsnummer
  • das Kennzeichen des zugelassenen Fahrzeugs
  • das Datum der Zulassungsentscheidung
  • das Datum der Außerbetriebsetzung

Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, gilt das Fahrzeug automatisch als abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr fahren. Die Außerbetriebsetzung müssen Sie nicht zusätzlich beantragen.

Eine Tageszulassung können sowohl Bürger*innen als auch Unternehmen, zum Beispiel Autohäuser, Flottenbetreiber, Versicherungen, Automobilclubs oder Zulassungsdienstleister, beantragen.

Die Person oder das Unternehmen, das die Tageszulassung beantragt, steht als Erstbesitzerin oder Erstbesitzer in der Zulassungsbescheinigung. Danach gilt das Fahrzeug weiterhin als Neuwagen, wenn:

  • das Fahrzeugmodell unverändert hergestellt wird,
  • das Fahrzeug keine standzeitbedingten Mängel aufweist und

zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen.

Hinweise für Kiel:

Eine reine Tageszulassung (Zulassung eines Neufahrzeugs für einen Tag gem. §7 FZV) ist von der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens zu unterscheiden. Ein Kurzzeitkennzeichen ist keine Zulassung, sondern nur gültig für Überführungs- und Probefahrten, maximal für 6 Tage gem. §46 FZV.

 

Zuständige Stellen

 



Bankverbindungen

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel

 

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Die Nummer, die alles weiß

115

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß: 115 - die einheitliche Behördennummer.

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9. Juli: Leider zickt die Telefonanlage beim Auskunftsservice. Wir bitten Sie um Geduld. Schauen Sie bitte solange auf die Online-Seiten.

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