Abschluss des Landpachtvertrages melden

Infos zu Häufigen Fragen

Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders



Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:

  • Verpächter,
  • Pächter,
  • Grundstücksbezeichnung,
  • Pachtzeit,
  • Pachtpreis

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

Es fallen keine Gebühren an.



Worum geht es?

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.


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