Restabfälle zur Entsorgung abgeben

Infos zu Häufigen Fragen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.



Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Ansprechpartner

Hinweise für Kiel:

Schadstoffsammlung in Kiel
Schadstoffe sind giftig und belasten die Umwelt. Sie gehören auf keinen Fall in die Restabfalltonne. Sofern es keine Rückgabemöglichkeit über den Handel gibt, müssen schadstoffhaltige Abfälle bei der Schadstoffsammelstelle abgegeben werden. 

Wertstoffsammlung in Kiel ("gelber Müll", "gelber Sack", "gelbe Tonne")
Sogenannte Leichtverpackungen (aus Aluminium, Weißblech, Kunststoff und Verbundmaterialien) werden in der gelben Tonne bzw. im gelben Sack erfasst und durch die Firma Remondis Kiel GmbH (Vertragspartner des Dualen Systems Deutschland) abgeholt und entsorgt. Sollten Sie unsicher sein, ob eine bestimmte geleerte Verpackung wirklich in den gelben Sack oder in die gelbe Tonne gehört, informieren Sie sich bitte bei der Firma Remondis Kiel GmbH oder unter dem untenstehenden Link, wo detaillierte Befüllhinweise zu erhalten sind. Gelbe Säcke verteilt die Firma jeweils jährlich im Herbst (2 Rollen pro Haushalt). Weitere Ausgabe gelber Säcke: Bei den Fahrern der Abhol-Fahrzeuge, im Kundenzentrum des Abfallwirtschaftsbetriebes am Kleinen Kiel, in den städtischen Stadtteilbürgerämtern und auch vereinzelt in Famila-Märkten (Wik, Meimersdorf, Mettenhof, ...).

Wertstoffhof und Wertstoffzentrum
Im Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 und im Wertstoffzentrum Clara-Immerwahr-Str. 6 in Kiel-Wellsee werden diverse Abfallarten angenommen, der weiteren Verwendung zugeführt, verwertet, entsorgt oder verkauft. Viele Abfälle und Wertstoffe können kostenlos abgegeben werden. Nähere Infos siehe untenstehenden Link.
Öffnungszeiten: (siehe aktuelle HInweise oben)

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des ABK.

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Hinweise für Kiel:

Eine Gebührenübersicht finden Sie hier.

Eine Gebührenübersicht finden Sie hier



Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Abfallwirtschaft

Hinweise für Kiel:

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel bietet den Kieler Bürgerinnen und Bürgern für größere Abfallmengen Container in den Größen von 6 m³ - 34 m³ zur gebührenpflichtigen Entsorgung von z. B. Bauschutt oder Grünabfall an. Die Gebührenübersicht finden Sie über den nachfolgenden Link zum Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel.

Nur für Container-Bestellungen: Telefon +49 431 5854-129 oder +49 431 5854-138
(Allgemeine Sperrmüll-Anmeldungen nur über: Tel. +49 431 5854-0 und Kundenzentrum Tel. +49 431 22078-10)

Eine Gebührenübersicht finden Sie hier

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

§ 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

§ 9 Absatz 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG)

Hinweise für Kiel:

Die Kieler Abfallsatzung.

Worum geht es?

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

Hinweise für Kiel:

Weihnachtsbaumentsorgung

Kieler*innen können ihre ausgedienten Weihnachtsbäume auf den aufgeführten Sammelplätzen im gesamten Stadtgebiet ablegen. Der ABK holt die Bäume in der Zeit vom 8. Januar bis 16. Februar 2024 regelmäßig ab. Die Weihnachtsbäume sind ausschließlich auf den ausgewiesenen Plätzen abzulegen und zwar so, dass sie nicht in den Verkehrsraum ragen und andere behindern. Da die Bäume kompostiert werden sollen, müssen Weihnachtsschmuck, Kerzenreste und Transportverpackungen entfernt werden. Die Sammlung endet mit der letzten Abholung am Freitag, 16. Februar 2024. Nach diesem Termin ist das Ablegen von Weihnachtsbäumen und Tannengrün nicht mehr zulässig. Alternativ können Kieler*innen ihr Weihnachtsgrün im Sammelzeitraum kostenlos im Wertstoff-Zentrum Kiel in der Clara-Immerwahr-Straße 6 oder auf dem Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 abgeben. Auch dort gilt: Erst abschmücken, dann abgeben. Fragen rund die Weihnachtsbaumsammlung beantwortet der ABK unter der Telefonnummer 0431/58540.

Weihnachtsbaumentsorgung

Die Abfallsatzung regelt den Umgang mit Abfällen in der Landeshauptstadt Kiel.


Zuständige Stellen

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