Zuständigkeitsfinder
Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

Infos zur Leistung

  • Lagepläne,
  • Beschreibungen,
  • Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.



An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

Es können Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.



Viele Kreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Informationen sowie Ansprechpartner entnehmen können.

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Hinweise für Kiel:

1993 wurde der Umweltschutzfonds der Landeshauptstadt Kiel gegründet, der Kielerinnen und Kieler finanziell bei der Umsetzung von Maßnahmen für den Umweltschutz unterstützt. Anträge auf Förderung können nicht nur Umweltvereine und -verbände, sondern auch Sportvereine, Kleingruppen wie Kinderhorte oder Einzelpersonen, die Projekte im Umweltbereich durchführen, stellen. Umwelttechnische Verbesserungen können z. B. technische Umrüstungen zum Energiesparen bei Heizung und Wasser in Sportvereinen oder die Begrünung von Außenanlagen oder des Hinterhofes eines Vereinsgebäudes sein.

Gegenstand der Fördermaßnahmen sollen in erster Linie konkrete Umweltverbesserungen oder praktische Aktivitäten sein. Neben Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege sind z. B. auch Projekte zur Förderung des Umweltbewusstseins förderungswürdig. 

Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind formlos schriftlich zu stellen bei der Landeshauptstadt Kiel, Umweltschutzamt, Postfach 1152, 24099 Kiel. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0431/901-3763 oder per E-Mail unter umweltschutzamt@kiel.de.   
 

Die Richtlinie zum Umweltschutzfonds befindet sich derzeit in Ãœberarbeitung.

Worum geht es?

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass schwere Beeinträchtigungen oder gar eine Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden neben dem Schutz der Landschaft insbesondere Erhalt, gegebenenfalls Wiederherstellung und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.

Wer ein Vorhaben durchführen will, durch das die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann - insbesondere durch Baumaßnahmen - benötigt im Regelfall eine Eingriffsgenehmigung. Dabei müssen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes möglichst gering gehalten werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind, je nach Situation, entweder durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichartig auszugleichen oder, soweit ein Ausgleich nicht zu leisten ist, durch Ersatzmaßnahmen gleichwertig zu kompensieren.

Als Ökokonto wird die gezielte Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Mit Hilfe des Ökokontos werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgezogen, dokumentiert und verwaltet, bis sie einem Eingriff zugeordnet werden können.

Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung können heute viele weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (zum Beispiel Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen).

 

 



Bankverbindungen

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel

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