Personalausweis: Verlustanzeige
Welche Unterlagen brauche ich?
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein).
Hinweise für Kiel:
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (nach Zuzug von außerhalb oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.
Außerdem benötigen Sie ein biometrisches Foto.
Für den Fall, dass der letzte Ausweis nicht in Kiel ausgestellt wurde, benötigen Sie außerdem entweder ein anderes Ausweispapier mit Foto (zum Beispiel Reisepass) oder eine*n Bürg*in mit eigenem Identitätsnachweis.
An wen kann ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Hinweise für Kiel:
In Kiel können Sie sich an folgende Stellen des Stadtamts wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Den Verlust anzeigen können Sie im Rathaus ohne Termin. Wenn Sie jedoch ein neues Ausweisdokument beantragen wollen, benötigen Sie dafür einen Termin.
FRISTEN
Die Verlustanzeige sollte - zumal im eigenen Interesse - unverzüglich erstattet werden.
GEBUEHREN
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Ohne den Besitz eines gültigen Ausweises liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach § 32 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. Absatz 3 Personalausweisgesetz mit einem Bußgeld bis zu 5000,- Euro geahndet werden kann.
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
„Im Falle des Verlustes können Sie zur Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion anstatt Ihrer zuständige Pass- und Personalausweisbehörde auch unmittelbar die Sperrhotline um Sperrung bitten.
Die Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).“
Hinweise für Kiel:
Sollte die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet sein, müssen Sie als erstes den Sperrnotruf informieren.
Bundesweite Sperr-Hotline - rund um die Uhr erreichbar: 116 116 (aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49-30-40 50 40 50 - gebührenpflichtig)
Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Bei Verlust durch eine Straftat (zum Beispiel Diebstahl) erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei.
RECHTSGRUNDLAGE
§ 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG).
Worum geht es?
Ist der Personalausweis abhanden gekommen, das heißt der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens den Ausweis vorzulegen.
Zuständige Stellen
- Elmschenhagen Stadtteilamt
- Hassee Stadtteilamt
- Mettenhof Stadtteilamt
- Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt
- Pries-Friedrichsort Stadtteilamt
- Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten
- Suchsdorf Stadtteilamt
Auch interessant
Termine vereinbaren
Bankverbindung & Postanschrift
Förde Sparkasse
IBAN:
DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC:
NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel
Die Nummer, die alles weiß

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr.
Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet?
Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?
Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß:
115 - die einheitliche Behördennummer.