Personalausweis: Verlustanzeige
Welche Unterlagen brauche ich?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein).
Hinweise für Kiel:
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (nach Zuzug von außerhalb oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.
Außerdem benötigen Sie ein biometrisches Foto.
Für den Fall, dass der letzte Ausweis nicht in Kiel ausgestellt wurde, benötigen Sie außerdem entweder ein anderes Ausweispapier mit Foto (zum Beispiel Reisepass) oder eine*n Bürg*in mit eigenem Identitätsnachweis.
VORAUSSETZUNG
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
VERFAHRENSABLAUF
Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.
An wen kann ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Hinweise für Kiel:
In Kiel können Sie sich an folgende Stellen des Stadtamts wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Den Verlust anzeigen können Sie im Rathaus ohne Termin. Wenn Sie jedoch ein neues Ausweisdokument beantragen wollen, benötigen Sie dafür einen Termin.
FRISTEN
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Die Verlustanzeige sollte - zumal im eigenen Interesse - unverzüglich erstattet werden.
GEBUEHREN
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Ohne den Besitz eines gültigen Ausweises liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach § 32 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. Absatz 3 Personalausweisgesetz mit einem Bußgeld bis zu 5000,- Euro geahndet werden kann.
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
„Im Falle des Verlustes können Sie zur Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion anstatt Ihrer zuständige Pass- und Personalausweisbehörde auch unmittelbar die Sperrhotline um Sperrung bitten.
Die Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).“
Hinweise für Kiel:
Sollte die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet sein, müssen Sie als erstes den Sperrnotruf informieren.
Bundesweite Sperr-Hotline - rund um die Uhr erreichbar: 116 116 (aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49-30-40 50 40 50 - gebührenpflichtig)
Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Bei Verlust durch eine Straftat (zum Beispiel Diebstahl) erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei.
Worum geht es?
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Ist der Personalausweis abhanden gekommen, das heißt der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens den Ausweis vorzulegen.
Zuständige Stellen
- Elmschenhagen Stadtteilamt
- Hassee Stadtteilamt
- Mettenhof Stadtteilamt
- Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt
- Pries-Friedrichsort Stadtteilamt
- Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten
- Suchsdorf Stadtteilamt
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IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
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