Zuständigkeitsfinder
Personalausweis beantragen

Infos zur Leistung

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Hinweise für Kiel:

Das Foto muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von  45 mm x 35 mm - ohne Rand - sein, das den Anforderungen der Bundesdruckerei entspricht.

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (z.B. nach einer Einbürgerung oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend.

Bei Eingebürgerten muss zusätzlich als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden.

Bei Spätaussiedler*innen ist der Vertriebenenausweis und der Registrierschein erforderlich.

Namensänderung:
Nach Namensänderung ist ebenfalls ein neuer Personalausweis zu beantragen. Hierfür ist die die Namensänderung begründende Urkunde vorzulegen. Bei Eheschließung kann mit Bescheinigung der Anmeldung einer Eheschließung frühestens 8 Wochen vorher der neue Ausweis beantragt werden. 

Minderjährige:

Bei Beantragung des ersten Ausweisdokumentes muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und Heiratsurkunde der Eltern erfolgen. Bei ledigen deutschen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und die der Mutter vorzulegen. Sollte die Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Jugendliche können den Ausweis etwa drei bis vier Wochen vor ihrem 16. Geburtstag schon allein beantragen, der Ausweis wird dann aber erst am 16. Geburtstag ausgehändigt. Falls vor dem 16. Geburtstag ein Ausweis benötigt wird, ist auch die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich.

Ordens- oder Künstlernamen:
Wenn jemand seinen Ordens- oder Künstlernamen in Personalpapiere und Meldedatenbank eintragen lassen möchte, werden geeignete Unterlagen verlangt, z. B. Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche/dem Kloster. In strittigen Ausnahmefällen kann aber auch jemand anhand von Presseartikeln etc. nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und individuell für ihn steht bzw. wenn sich jemand unter dem Künstlernamen in "nicht ganz unerheblichem Maße betätigt".

Doktortitel:
Für die Eintragung eines Doktortitels in den Personalausweis ist die Promotionsurkunde vorzulegen, bei ausländischen Promotionen ggf. eine Anerkennungsmitteilung der ausländischen Promotion. Es ist ein neuer Personalausweis erforderlich (Kosten 22,80 € bis 24 Jahre, 37,00 â‚¬ ab 24 Jahren), da eine solche Ã„nderung in einem vorhandenen Personalausweis nicht möglich ist.


 

Mustertafel zu den biometrischen Fotos!

Erläuterungen Selbstbedienungsterminals



Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.

Hinweise für Kiel:

Wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird, muss für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Inland oder im Ausland der Antrag auf Ausstellung eines Ausweises oder Passes auch von einer örtlich nicht zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde bearbeitet werden.

Zusätzlich ist eine Passunbedenklichkeitsbescheinigung oder passrechtliche Ermächtigung der zuständigen Meldebehörde erforderlich. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob bei der zuständigen Behörde Versagungsgründe vorliegen. Sie wird von der unzuständigen Behörde angefordert, wenn der*die Betroffene vorspricht. Bitte setzen Sie sich für diesen Fall einige Tage vorher mit der Meldebehörde in Verbindung. Für die Ausstellung des Personalausweises könnte dann eine erhöhte Gebühr anfallen.

In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Kiel-Services (Stadtamt) wenden: 

  • Rathaus
  • Stadtteilbürgerämter

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Hinweise für Kiel:

Die Abholung sollte frühestens 5 Werktage nach Erhalt des PIN Briefes von der Bundesdruckerei erfolgen. Hierfür ist der alte Personalausweis vorzulegen. 

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Information zum Personalausweis

Hinweise für Kiel:

Eine Spontansprechstunde für Pass- und Ausweisangelegenheiten gibt es im Rathaus von 09.00 bis 12.00 Uhr (Mittwochs geschlossen).

Frühe Termine gibt es von 07.30 - 09.00 Uhr (jeweils am Vortag online buchbar, keine online-Buchung am Dienstag möglich)

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen, benutzen Sie bitte den in der Rubrik "Anträge/Formulare" per Link hinterlegten Vordruck für eine Vollmacht. 

Terminvereinbarung

Worum geht es?

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Hinweise für Kiel:

Um die eID nutzen zu können wird ein spezielles Lesegerät (z.B. ein Smartphone mit NFC-Funktion) benötigt.

Bürger*innen, denen es aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht möglich ist, persönlich in der Meldebehörde vorzusprechen, kann gegebenenfalls ein Antrag auf Ausweisbefreiung bewilligt werden. Sie erhalten dann ein gesiegeltes Dokument, das die Befreiung von der Ausweispflicht bestätigt.

Es ist jedoch auch möglich, die Ausstellung des Personalausweises über einen Hausbesuch abzuwickeln. Bitte setzen Sie oder gegebenenfalls ein*e Familienangehörige*r sich in diesen Fällen rechtzeitig mit der Meldebehörde in Verbindung. Das Antragsformular auf Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie unter dem nachstehenden Link.

Antrag auf Befreiung der Ausweispflicht

 

 



Bankverbindungen

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel

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115

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