Führungszeugnis beantragen

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antrag auf Führungszeugnis
  • Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses


FORMULARE

  • Formulare vorhanden: Nein / (Ja: für die Antragstellung aus dem Ausland)
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein  
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

VORAUSSETZUNG

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Geschäftsfähigkeit

VERFAHRENSABLAUF

Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und – unter bestimmten Voraussetzungen – schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.

Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
  • Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
  • Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:

  • Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
  • Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
  • Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
  • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich – mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschrift – direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

An wen kann ich mich wenden?

Hinweise für Kiel:

Führungszeugnisse können sowohl bei der Meldebehörde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden.

Zudem besteht seit September 2014 die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses elektronisch bei der Registerbehörde, dem Bundesamt für Justiz, zu stellen. Für diesen Dienst ist die Freischaltung der Online-Ausweisfunktion für Ihren Personalausweis erforderlich. Die Freischaltung ist einfach über den angegebenen LInk vorzunehmen. Der Bürgerin oder dem Bürger wird auf diese Weise zusätzlich zu der Antragstellung beim Bürger- und Meldeamt des Wohnortes das Angebot eröffnet, den Antrag elektronisch über das Internet zu stellen. Diese Art der Antragstellung gilt für die einfachen und erweiterten Führungszeugnisse und unabhängig vom Wohn- und Aufenthaltsort der Antragstellerin/des Antragstellers im In- oder Ausland. Es ist für den Antrag ausschließlich der von der Registerbehörde angebotene Zugang auf folgender Internetseite zu nutzen: https://www.bundesjustizamt.de

In Kiel können Sie sich ohne vorherige Terminvereinbarung an den Sachbereichs Einwohnerangelegenheiten des Stadtamtes im Rathaus wenden, nicht an die Stadtteilämter.

Falls die antragstellende Person nicht in Deutschland lebt, ist eine Beantragung direkt beim Bundeszentralregister in Bonn (Tel. 0228 99410-40) oder über die Deutsche Botschaft im Ausland möglich.

Freischaltung Online-Ausweisfunktion

FRISTEN

Es gibt keine Frist.

Was sollte ich noch wissen?

Hinweise für Kiel:

Sie möchten gerne Ihren Online-Ausweis aktivieren? Das geht ganz einfach über das Personalausweisportal. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post zu Ihnen nach Hause.

Personalausweisportal

Worum geht es?

Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden –  zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Hinweise für Kiel:

Das Führungszeugnis wird von der Meldebehörde beim Bundesamt für Justiz beantragt. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Zudem kann seit September 2014 die Beantragung elektronisch im Internet durch die Bürgerin oder den Bürger beim Bundesamt für Justiz selbst erfolgen. Für diesen Dienst ist die Freischaltung der Online-Ausweisfunktion für Ihren Personalausweis erforderlich. Die Zusendung des Führungszeugnisses dauert bis zu zwei Wochen. Eine kostenfreie Bestätigung der Antragstellung wird automatisch erstellt.

Es gibt bei der Belegart N die Möglichkeit, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Dies wird häufig bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verlangt.


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