Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Infos zu Häufigen Fragen

  • für nahe Verwandte:
    • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Ausweis oder Reisepass
  • für Geschwister der verstorbenen Person:
    • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
    • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
    • Ausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch eine Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • den eigenen Ausweis oder Reisepass
  • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Ausweis oder Reisepass
       

Hinweise für Kiel:

Bitte nurzen Sie zur Anforderung von Personenstandsurkunden das Online-Formular. Sie benötigen dafür ein digitales Bild der Vorderseite Ihres Personalausweises (max. 10 MB).

Online-Formular zur Anforderung von Personenstandsurkunden



  • Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.  
  • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
  • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
  • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
  • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
  • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
     

Hinweise für Kiel:

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist im Standesamt bis maximal 30 Jahre nach dem Sterbefall möglich. Danach handelt es sich um Archivgut und die Ausstellung von Urkunden wäre ggf. im Stadtarchiv zu beantragen. Sie können sich an das Stadtarchiv wenden, wenn Sie Familienforschung betreiben,  und dort historische Personenstandsurkunden im Original im Lesesaal des Stadtarchivs einsehen oder über eine schriftliche Anfrage Personenstandsurkunden bestellen. Weitere Informationen erhalten Sie über die verlinkte Webseite.

historische Personenstandsurkunden

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

Hinweise für Kiel:

Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde) für Rentenzwecke wird keine Gebühr erhoben. Die Zahlungsabwicklung bei schriftlicher Bestellung von Personenstandsurkunden aus dem In- oder Ausland erfolgt per Vorabüberweisung. Die Höhe der Gebühren und der Überweisungsweg werden nach der Bestellung mitgeteilt. Der Versand erfolgt nach dem Eingang der Zahlung.



Worum geht es?

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

  • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
  • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
  • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
  • Ort und Tag ihrer Geburt,
  • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
  • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Ãœberführung,
  • die Nachlassabwicklung sowie
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
     

Hinweise für Kiel:

Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.


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