Geburten, Geburtsanmeldung
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Welche Unterlagen brauche ich?
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgeerklärung,
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.
An wen kann ich mich wenden?
An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Zuständige Stellen in Kiel
FRISTEN
Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.
GEBUEHREN
Hinweise für Kiel:
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden 15 Euro erhoben. Die zweite und jede weitere beantragte Ausgabe kosten 7,50 Euro. Zusätzlich werden drei kostenfreie Geburtsurkunden für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse ausgehändigt. Die kostenlose Bescheinigung für kirchliche Zwecke gibt es seit dem 01.05.2014 nicht mehr.
Was sollte ich noch wissen?
Hinweise für Kiel:
Bei Neugeborenen erfolgt die Übermittlung der Daten des neugeborenen Kindes automatisch - bei Beurkundung der Geburt - vom Standesamt ans Melderegister. Eine gesonderte Anmeldung Neugeborener im Melderegister ist nicht erforderlich.
RECHTSGRUNDLAGE
- §§ 18 ff Personenstandsgesetz (PStG)
- § 34 Personenstandverordnung (PStV)
Worum geht es?
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.
Hinweise für Kiel:
Informationen zur Erstausstellung bei Geburten finden Sie hier: Info Geburtsurkunde
Zuständige Stellen
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